Betreff
57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 5/005/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 06.10.2022 u. a. beschlossen, den Entwurf der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Planungsanlass ist die zeitgleiche Aufstellung des Bebauungsplanes Grafeld Nr. 9 „Erweiterung Baugebiet Plaggenesch“ in Berge, Gemeindeteil Grafeld.

 

Die VR-Immobilien GmbH plant als Erschließungsträgerin in Erweiterung des bestehenden Baugebiets „Plaggenesch“ (Bebauungsplan Grafeld Nr. 6 – Erweiterung Baugebiet Holthöchte) die Ausweisung von insgesamt ca. 58 Bauplätzen.

 

Der ca. 5,6124 ha große Planbereich liegt unmittelbar nördlich des Baugebiets „Plaggenesch“ und südlich der „Orthauser Straße“.

 

In Ausführung des obigen Beschlusses fand die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.10.2022 bis einschließlich 30.11.2022 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 13.10.2022 um Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Das Gesamtabwägungsergebnis einschließlich aller Planunterlagen (Stand: Feststellungsbeschluss) steht digital zwecks Prüfung und Beratung zum Feststellungsbeschluss zur Verfügung:

 

-       Entwurf zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau

-       Entwurfsbegründung

-       Anlagen

o   Immissionsschutzgutachten, Landwirtschaftskammer Niedersachsen

o   Geo- und umwelttechnisches Gutachten für die Erweiterung des Baugebietes „Holthöchte II“ in Grafeld

o   Ergänzungsbericht zur geplanten Herstellung eines Versickerungsbeckens im Rahmen der Erschließung des B-Plan „Holthöchte II“ in 49626 Berge-Grafeld

o   Bestandsplan Biotoptypen

-       Gesamtabwägung

 

Auf Wunsch werden die Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.

 

In der Sitzung wird das Ergebnis zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB und die Gesamtabwägung zum Feststellungsbeschluss der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau vorgestellt und eingehend erläutert.


E s d e r s

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 5

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 

 

Anlagen


Beschlussvorschlag:

 

Feststellungsbeschluss:

  1. Den dargelegten Vorschlägen zur Gesamtabwägung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1/§ 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1/§ 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
  2. Die vorliegende 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau einschließlich Begründung (nebst Anlagen) wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB und des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse aus der Gesamtabwägung beschlossen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

M o o r m a n n

Fachdienst I