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Vereinbarung mit dem Wasserverband Bersenbrück gem. § 150 Abs. 1 Nieders. Wassergesetz zum Aufgabenübergang der Niederschlagswasserbeseitigung für die öffentlichen Flächen
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Verwaltungsausschuss nicht öffentlich - Vorberatung
08.10.2008 Gemeinderat Bippen TOP 13 öffentlich - Entscheidung
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