Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 14

Die im gemeindlichen Eigentum befindlichen Regenrückhaltebecken werden im Rahmen der Übergabe der Oberflächenentwässerung auch mit an den Verband / Erwerber überführt.


Im Zuge der Bewilligung einer Strukturhilfe für die Samtgemeinde Fürstenau ist vom Samtgemeinderat am 21. August 2008 u. a. beschlossen worden, die Aufgabe „Abwasserbeseitigung“ möglichst zum 01. Januar 2009 auf eine öffentlich-rechtliche Körperschaft zu übertragen.

 

Zwischenzeitlich sind Gespräche mit dem Wasserverband Bersenbrück zur Übertragung der Aufgabe „Abwasserbeseitigung“ geführt worden. Dabei ist von Seiten des Verbandes darauf hingewiesen worden, dass neben der Samtgemeinde Fürstenau auch die Mitgliedsgemeinden vertraglich einzubeziehen sind bezüglich der Oberflächenentwässerung der gemeindlichen öffentlichen Flächen.

 

Grundsätzlich sind im Rahmen der Übertragung zwei Verträge abzuschließen, und zwar

 

a)    Vereinbarung zum Verbandsbeitritt (korporatives Mitglied) und zum Übergang der Aufgabe „Abwasserbeseitigung“ gemäß § 150 Abs. 1 Nieders. Wassergesetz (NWG)

 

und

 

b)    Kaufvertrag über die beweglichen und unbeweglichen Gegenstände.

 

Bei einer Übertragung zum 01. Januar 2009 bestehen jedoch für den Abschluss der Vereinbarung zum Verbandsbeitritt terminliche Zwänge. Damit rechtzeitig zum 30. November 2008 die erforderliche Bekanntmachung, nämlich die Änderung der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für die Abwasserbeseitigung (AEB) des Wasserverbandes Bersenbrück erfolgen kann, müssen alle Beschlüsse der kommunalen Gebietskörperschaften bis zum 14. November 2008 gefasst sein.

 

Der Kaufvertrag über die beweglichen und unbeweglichen Gegenstände kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

Bürgermeister Tolsdorf erklärt, dass die Gemeinde Bippen zum einen über die Abgabe der Oberflächenentwässerung, was eine Überführung der im gemeindlichen Eigentum befindlichen Regenrückhaltebecken beinhalte, zu beschließen hat und zum anderen dem Abschluss der o. e. Vereinbarung zuzustimmen hat. Die Entscheidung über den Abschluss einer Vereinbarung wird im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung getroffen, da Vertragsangelegenheiten generell nichtöffentlich verhandelt werden.


Der Rat beschließt einstimmig (14 Ja-Stimmen):