Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner
Sitzung am 11.07.2021 beschlossen, die Außenbereichssatzung Vechtel für den
Bereich entlang der Dorfstraße von dem Haus Stöckel bis zur Hofstelle Többen
aufzustellen.
Im weiteren Planungsprozess wurde deutlich, dass
die Außenbereichssatzung beide Straßenseiten erfassen muss, um so auch die
Bebauung der anderen Straßenseite über den Geltungsbereich der
Außenbereichssatzung zu erfassen.
Daher hat der Rat der Gemeinde Bippen am
08.12.2021 beschlossen, den Geltungsbereich entsprechend zu erweitern.
Das Planungsbüro Dehling & Twisselmann
hat die entsprechende Bauleitplanung unter Berücksichtigung der territorialen
Änderung durchgeführt.
Herr Dehling wird in der Sitzung den in der
Anlage beigefügten Vorentwurf der Außenbereichssatzung Vechtel erläutern.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Gemeinde Bippen stimmt dem Vorentwurf zur Außenbereichssatzung Vechtel, Gemeinde Bippen, einschließlich Begründung (§ 35 BauGB) zu.
- Auf der Grundlage des Entwurfs ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.