Die
VR-Immobilien GmbH plant (als Erschließungsträgerin) im Gemeindeteil Grafeld in
Erweiterung des bestehenden Baugebietes „Plaggenesch“ (Bebauungsplan Grafeld
Nr. 6 – Erweiterung Baugebiet Holthöchte) die Ausweisung von insgesamt ca. 58
Bauplätzen. Interessenabfragen sowie vermehrte Interessenbekundungen haben
ergeben, dass nach der Erschließung des Baugebietes „Plaggenesch“ im Jahr 2014
ein weiterer Bedarf an Bauplätzen besteht.
Der ca. 5,6124 ha große Planbereich liegt im
Norden des Gemeindeteils Grafeld, unmittelbar nördlich des Baugebietes
„Plaggenesch“ und südlich der „Orthauser Straße“ und es wird im Osten begrenzt durch
private Liegenschaften an der „Herzlaker Straße" und im Westen durch die
freie Feldflur.
Aufgrund der Eigentumsverhältnisse ist eine Erweiterung des vorhandenen Baugebietes „Plaggenesch“ in nördlicher Richtung angedacht, wodurch die vorhandene Siedlungsstruktur erweitert und das Ortsbild insgesamt abgerundet wird, ohne dass eine weitere Zersiedlung eintritt.
Das Baugebiet „Holthöchte“ im Gemeindeteil Grafeld wurde 2014 durch den
Bebauungsplan Grafeld Nr. 6 „Erweiterung Baugebiet Holthöchte" erstmalig
erweitert. Die Baugrundstücke im Baugebiet sind inzwischen weitestgehend
vergeben und bebaut. Es sind nur noch wenige Grundstücke unbebaut, die jedoch
nicht ausreichend den Bedarf abdecken.
Grundvoraussetzung für die Sicherstellung
der kommunalen Daseinsvorsorge ist insbesondere die Bereitstellung von
Grundstücken, denn eine angemessene Wohnraumversorgung benötigt bezahlbares Wohnbauland.
Die Bereitstellung nachfragegerechten Wohnraums stellt somit einen wesentlichen
Eckpfeiler für die Gemeinde Berge als attraktiven Lebens- und Arbeitsstandort
dar.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, möchte
die Gemeinde Berge mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes der nach wie vor
bestehenden Nachfrage nach Wohnbauland Rechnung tragen und weiteres Bauland
erschließen, um den Gemeindeteil Grafeld weiter zu stärken und
Entwicklungsperspektiven zu geben. Innerhalb des Plangebietes sollen
unterschiedliche Wohnformen und -angebote geschaffen werden, die es
ortsansässigen jungen Familien, Paaren und Alleinstehenden ermöglicht, im Ort
zu bleiben. Mit der angestrebten Bauleitplanung soll das vorhandene Wohngebiet
in Richtung Norden erweitert werden und Bauland für Einfamilien- und
Doppelhäuser, Hausgruppen und Mehrfamilienhäuser ermöglicht werden, sodass ein diversifiziertes
Angebot für Eigentumsformen aber auch zur Miete entsteht, mit dem Ziel,
Wohnraum für unterschiedliche Ansprüche anbieten zu können.
Herr Stolte (VR-Immobilien GmbH)
und Herr May-Johann (Filialleiter der VR-Bank eG Osnabrücker Nordland in
Grafeld) werden an der für Mittwoch, dem 06.07.22 terminierten Ratssitzung
teilnehmen und den Ratsmitgliedern für Fragen zur Verfügung stehen.
Im Nachgang zu den Sitzungen
soll eine durch die VR-Bank eG Osnabrücker Nordland organisierte
Informationsveranstaltung stattfinden, bei der der Öffentlichkeit sowie
interessierten Personen das Projekt und die weitere Gestaltung des Baugebietes
präsentiert werden soll. Sobald hierfür eine Terminierung vorliegt, wird es in
der örtlichen Presse mitgeteilt.
Auf Grundlage des oben genannten
Beschlusses sind die Vorentwürfe zum Bebauungsplan Grafeld Nr. 9 „Erweiterung
Baugebiet Plaggenesch“ in Berge, Gemeindeteil Grafeld, der Begründung sowie den
textlichen Festsetzungen erstellt worden. Die erforderlichen Unterlagen sind der
Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt worden und können auch öffentlich über
das Ratsinformationssystem der Samtgemeinde Fürstenau (https://fuerstenauris.itebo.de/bi/info.asp?__cpanr=5&) heruntergeladen
werden.
(Gappel) |
Bürgermeister |
Anlagen
-
Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung
(inkl. textlicher Festsetzungen) zum Bebauungsplan Grafeld Nr. 9 „Erweiterung
Baugebiet Plaggenesch“ in Berge, Gemeindeteil Grafeld
Bezugnehmend auf den
Aufstellungsbeschluss vom 16.12.2021 zum Bebauungsplan Grafeld Nr. 9
„Erweiterung Baugebiet Plaggenesch“ in Berge, Gemeindeteil Grafeld stimmt der
Rat der Gemeinde Berge dem Vorentwurf und der Begründung zum Bebauungsplan
Grafeld Nr. 9 „Erweiterung Baugebiet Plaggenesch“ zu und beschließt auf dessen
Grundlage die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1
BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchzuführen.