Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau
hat in seiner Sitzung am 01.10.2019 beschlossen, die Innenbereichssatzung
„Dorfgebiet Hollenstede“ aufzustellen. Auf der Grundlage des Entwurfs ist in
analoger Anwendung die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb der
Ortslage von Hollenstede, umfasst bebaute Bereiche der Bauernschaft entlang der
Kreisstraße 114 „Dorfstraße“ und weist eine Größe von ca. 4,86 ha auf.
Die Stadt Fürstenau beabsichtigt, mittels
städtebaulicher Satzung die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile
festzulegen (Klarstellungssatzung) und hierdurch für künftige
Baugenehmigungsverfahren Streitigkeiten über die Zulässigkeit eines
Baugrundstücks zum Innen- oder Außenbereich auszuschließen.
Auf der Grundlage des Entwurfs fand die öffentliche Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.01.2020 bis einschließlich 07.02.2020 statt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
18.12.2019 um Stellungnahme bis zum 07.02.2020 gebeten.
Die
eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Das
Abwägungsergebnis einschließlich aller Planunterlagen steht digital zwecks
Prüfung und Beratung zum Satzungsbeschluss zur Verfügung.
Auf Wunsch
werden die Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.
Das Ergebnis
zu den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wird in der
Sitzung vorgestellt und eingehend erläutert.
K o l o s s e r |
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T r ü t k e n |
Fachdienst III |
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Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
2. Die Innenbereichssatzung „Dorfgebiet Hollenstede“ – Klarstellungssatzung - einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im
doppischen Produkthaushalt 2020 der Stadt Fürstenau sind unter dem Produkt
511.10 Gemeindeentwicklung die erforderlichen Haushaltsmittel eingeplant. Die
Kosten werden je zur Hälfte vom Antragsteller und der Stadt Fürstenau
übernommen.
M o o r m a n n
Fachdienst I