Betreff
Innenbereichssatzung "Dorfgebiet Hollenstede" - Klarstellungssatzung
Vorlage
FB 5/011/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 01.10.2019 beschlossen, die Innenbereichssatzung „Dorfgebiet Hollenstede“ aufzustellen. Auf der Grundlage des Entwurfs ist in analoger Anwendung die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Ortslage von Hollenstede, umfasst bebaute Bereiche der Bauernschaft entlang der Kreisstraße 114 „Dorfstraße“ und weist eine Größe von ca. 4,86 ha auf.

 

Die Stadt Fürstenau beabsichtigt, mittels städtebaulicher Satzung die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile festzulegen (Klarstellungssatzung) und hierdurch für künftige Baugenehmigungsverfahren Streitigkeiten über die Zulässigkeit eines Baugrundstücks zum Innen- oder Außenbereich auszuschließen.

 

Auf der Grundlage des Entwurfs fand die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.01.2020 bis einschließlich 07.02.2020 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.12.2019 um Stellungnahme bis zum 07.02.2020 gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Das Abwägungsergebnis einschließlich aller Planunterlagen steht digital zwecks Prüfung und Beratung zum Satzungsbeschluss zur Verfügung.

 

Auf Wunsch werden die Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.

 

Das Ergebnis zu den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wird in der Sitzung vorgestellt und eingehend erläutert.

 

 

 


K o l o s s e r

 

T r ü t k e n

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

2.    Die Innenbereichssatzung „Dorfgebiet Hollenstede“ – Klarstellungssatzung - einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB beschlossen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im doppischen Produkthaushalt 2020 der Stadt Fürstenau sind unter dem Produkt 511.10 Gemeindeentwicklung die erforderlichen Haushaltsmittel eingeplant. Die Kosten werden je zur Hälfte vom Antragsteller und der Stadt Fürstenau übernommen.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I