Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen
Bebauungsplan Nr. 4 "Apfelwiese III", 7. Änderung, Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 5/035/2018
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 12.06.2018 dem Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 4 „Apfelwiese III, 7. Änderung, zugestimmt und beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB  durchzuführen.

 

Bei der Änderung des Bebauungsplanes handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Daher erfolgt die 7. Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich.

 

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4 für den hier in Anrede stehenden Teilbereich der 7. Änderung stammen aus den 1970er Jahren. Seither ist das Baurecht nicht in Anspruch genommen worden. Der Geltungsbereich stellt sich als von baulichen Anlagen freie Fläche dar. Mit dieser 7. Änderung sollen nunmehr die Voraussetzungen geschaffen werden, modernen Wohnungsbau innerhalb dieser zentralen Lage im Stadtgebiet zu ermöglichen. Hierfür sind nur relativ geringfügige Änderungen gegenüber dem Ursprungsbebauungsplan erforderlich. Der grundsätzliche Charakter als Wohngebiet bleibt unverändert.

 

Der Geltungsbereich der 7. Änderung liegt in der Stadt Fürstenau östlich der Osnabrücker Straße und südlich der Breslauer Straße. Er umfasst die Flurstücke 14/4 (tlw.), 32/49 und 32/50 der Flur 6, Gemarkung Fürstenau und umfasst eine Größe von 0,78 ha.

 

In Ausführung des obigen Beschlusses fand die Öffentlichkeitsbeteiligung statt in der Zeit vom 02. Juli 2018 bis einschließlich 02. August 2018. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.06.2018 um Stellungnahme bis zum 02. August 2018 gebeten. 

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind dieser Vorlage im Rahmen der  Abwägung zum Satzungsbeschluss zwecks Prüfung und Beschlussfassung beigefügt.  Ebenso liegen der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 4 „Apfelwiese III, 7. Änderung und die Begründung (Stand: Satzungsbeschluss) der Vorlage bei.

 

 

 


K o l o s s e r

 

T r ü t k e n

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 4 „Apfelwiese III“, 7. Änderung einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I