Bebauungsplan Nr. 4 "Apfelwiese III", 7. Änderung, Stadt Fürstenau
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am
12.06.2018 dem Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 4 „Apfelwiese III, 7. Änderung,
zugestimmt und beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs die öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Bei der Änderung des Bebauungsplanes handelt es sich um eine Maßnahme
der Innenentwicklung. Daher erfolgt die 7. Änderung des Bebauungsplanes im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Ein Umweltbericht ist nicht
erforderlich.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4 für den hier in Anrede
stehenden Teilbereich der 7. Änderung stammen aus den 1970er Jahren. Seither
ist das Baurecht nicht in Anspruch genommen worden. Der Geltungsbereich stellt
sich als von baulichen Anlagen freie Fläche dar. Mit dieser 7. Änderung sollen
nunmehr die Voraussetzungen geschaffen werden, modernen Wohnungsbau innerhalb
dieser zentralen Lage im Stadtgebiet zu ermöglichen. Hierfür sind nur relativ
geringfügige Änderungen gegenüber dem Ursprungsbebauungsplan erforderlich. Der
grundsätzliche Charakter als Wohngebiet bleibt unverändert.
Der Geltungsbereich der 7. Änderung liegt in der Stadt Fürstenau östlich
der Osnabrücker Straße und südlich der Breslauer Straße. Er umfasst die
Flurstücke 14/4 (tlw.), 32/49 und 32/50 der Flur 6, Gemarkung Fürstenau und
umfasst eine Größe von 0,78 ha.
In
Ausführung des obigen Beschlusses fand die Öffentlichkeitsbeteiligung statt in
der Zeit vom 02. Juli 2018 bis einschließlich 02. August 2018. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.06.2018 um
Stellungnahme bis zum 02. August 2018 gebeten.
Die
eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind dieser Vorlage im Rahmen der Abwägung zum Satzungsbeschluss zwecks Prüfung
und Beschlussfassung beigefügt. Ebenso
liegen der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 4 „Apfelwiese III, 7. Änderung und die
Begründung (Stand: Satzungsbeschluss) der Vorlage bei.
K o l o s s e r |
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T r ü t k e n |
Fachdienst III |
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Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 4 „Apfelwiese III“, 7. Änderung einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.