Feststellungsbeschluss:

  1. Den dargelegten Vorschlägen zur Gesamtabwägung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1/§ 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1/§ 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
  2. Die vorliegende 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau einschließlich Begründung (nebst Anlagen) wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB und des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse aus der Gesamtabwägung beschlossen.

 

 


Die Beschlussfassung erfolgt nach kurzer Erläuterung.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (22 Ja-Stimmen):