Seitens der Samtgemeinde Fürstenau wird parallel zum Bebauungsplan die erforderliche 61. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.
Der ca. 9,2667 ha große Geltungsbereich zum Bebauungsplan Nr. 21 „Berge-Nord“ liegt nördlich der L 60 „Menslager Straße“ und südlich der „Asterfeldstraße“ sowie in nördlicher Richtung zum bestehenden Regenrückhaltebecken.
Ziel der Planung ist es, die zukünftigen
Entwicklungen des Bereichs zwischen der L 60
„Menslager Straße“ und der „Asterfeldstraße“ in Berge planungsrechtlich
vorzubereiten und zu sichern. Mit der Bauleitplanung soll insbesondere auch den
bestehenden Nachfragen nach Wohnbau- und Gewerbegrundstücken entsprochen
werden.
(Gappel) |
Bürgermeister |
Anlagen
Der Rat der Gemeinde Berge stimmt dem Vorentwurf der Planzeichnung (inkl. textlicher Festsetzung) sowie der Kurzerläuterung zum Bebauungsplan Nr. 21 "Berge-Nord" zu und beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.