Betreff
Bebauungsplan Nr. 21 "Berge-Nord" in Berge - Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
BER/012/2024
Art
Beschlussvorlage Berge

In der Sitzung vom 28.02.2024 hat der Rat der Gemeinde Berge auf Grundlage des Vorentwurfs (Lageplan) beschlossen, gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 21 "Berge-Nord" in Berge aufzustellen.

 

Seitens der Samtgemeinde Fürstenau wird parallel zum Bebauungsplan die erforderliche 61. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.

 

Der ca. 9,2667 ha große Geltungsbereich zum Bebauungsplan Nr. 21 „Berge-Nord“ liegt nördlich der L 60 „Menslager Straße“ und südlich der „Asterfeldstraße“ sowie in nördlicher Richtung zum bestehenden Regenrückhaltebecken.

 

Ziel der Planung ist es, die zukünftigen Entwicklungen des Bereichs zwischen der L 60 „Menslager Straße“ und der „Asterfeldstraße“ in Berge planungsrechtlich vorzubereiten und zu sichern. Mit der Bauleitplanung soll insbesondere auch den bestehenden Nachfragen nach Wohnbau- und Gewerbegrundstücken entsprochen werden.



Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Berge stimmt dem Vorentwurf der Planzeichnung (inkl. textlicher Festsetzung) sowie der Kurzerläuterung zum Bebauungsplan Nr. 21 "Berge-Nord" zu und beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.