Betreff
Bebauungsplan Nr. 22 "Sondergebiet Energiepark Berge-Nord" in Berge - Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
BER/010/2024
Art
Beschlussvorlage Berge

In der Sitzung vom 13.12.2023 hat der Rat der Gemeinde Berge auf Grundlage des Vorentwurfs (Lageplan) beschlossen, gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 22 „Sondergebiet Energiepark Berge-Nord“ in Berge aufzustellen.

 

Seitens der Samtgemeinde Fürstenau wird parallel zum Bebauungsplan die erforderliche 63. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.

 

Der insgesamt ca. 2,65 ha große Planbereich befindet sich am südlichen Ortsausgang von Berge, südlich des Einmündungsbereichs der K 121 „Hekeser Straße“ in die L 102 „Bippener Straße“. Das Plangebiet wird im Westen von der Straße „Fürstenauer Damm“ und im Osten von der L 102 „Bippener Straße“ begrenzt. Das Plangebiet wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich als Acker genutzt. Nördlich des Plangebietes bestehen u.a. Wohngebäude mit Nebenanlagen sowie ein Seniorenwohnheim, südlich grenzt eine Intensivtierhaltungsanlage (Sauenanlage) an.

 

Ziel der Planung ist es, dass im Plangebiet die Energiezentrale für das Wärmenetz in Berge entstehen soll. Dabei sollen weitestgehend und so effizient wie möglich regenerative Energiequellen genutzt werden. Das Planvorhaben ist daher ein Projekt im Sinne der geplanten Energiewende. In diesem Zusammenhang wird als planerische Zielsetzung und Leitlinie für die vorliegenden Bauleitplanungen neben § 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB insbesondere auch auf § 2 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) verwiesen:

 

„Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien

 

Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden. (...)“

 

Das Plangebiet wird im B-Plan Nr. 22 gemäß § 11 BauNVO überwiegend als Sondergebiet (SO) Wärmezentrale / Fotovoltaik-Freiflächenanlage / Gasaufbereitung“ festgesetzt.



Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Berge stimmt dem Vorentwurf der Planzeichnung sowie der Kurzerläuterung zum Bebauungsplan Nr. 22 „Sondergebiet Energiepark Berge-Nord" zu und beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.