Betreff
Antrag der Grundschule Grafeld auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule
Vorlage
FG 40/001/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Jedes Kind soll, falls gewünscht, ab dem Jahr 2026 einen Ganztagsplatz in der Schule bekommen können. Nachdem im März 2023 eine Bedarfsabfrage durchgeführt wurde, möchte die Grundschule Grafeld ihren Schüler*innen ab dem Schuljahr 2024/25 ein entsprechendes Angebot in Form einer offenen Ganztagsschule machen. Geplant ist dies zunächst an drei Tagen in der Woche (Dienstag bis Donnerstag). Der hierfür erforderliche Beschluss der Schule wurde in der Gesamtkonferenz am 28.06.2023 gefasst. Neben einem Konzept zur Einrichtung einer offenen Ganztagsschule wurde bereits ein Raumkonzept durch die Schule erstellt.

 

Bei offenen Ganztagsschulen machen die Schulen ihren Schüler*innen an mindestens drei Tagen pro Woche ein ganztägiges Angebot. Nach dem Unterricht am Vormittag soll in der Schule ein warmes Mittagessen angeboten werden. Die Teilnahme am Mittagessen ist freiwillig. Die Kosten für das Mittagessen werden von den Eltern/Erziehungsberechtigten getragen, wobei eine Kostenübernahme im Rahmen der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket möglich ist. Im Anschluss an die Mittagspause werden verschiedene Nachmittagsangebote (z.B. Hausaufgabenbetreuung, Angebote zur Freizeitgestaltung) vorgehalten, die sich aus dem inhaltlichen und pädagogischen Auftrag der Schule ableiten.

Die Teilnahme an der offenen Ganztagsschule ist freiwillig.

 

Die Organisation der Mittagsverpflegung obliegt ebenso wie die Bereitstellung der notwendigen Räume und Einrichtung dem Schulträger.

 

Das Land Niedersachsen stellt für eine Ganztagsschule einen Zuschlag für einen Zusatzbedarf an Lehrerstunden zur Ausgestaltung der Ganztagsschule zur Verfügung. Hiervon können anteilig Lehrerstunden kapitalisiert werden.

Sollten die vom Land für den Ganztag zur Verfügung gestellten Stundenkontingente bzw. deren Kapitalisierung für die Finanzierung des Ganztages nicht ausreichen, übernimmt die Samtgemeinde nach einem Beschluss des Samtgemeinderates vom 31.03.2022 (SG/SGR/02/2022 vom 21.04.2022, Punkt Ö 8) im Rahmen einer Defizitabdeckung maximal 10.000 € pro Schuljahr und Grundschule. Außerdem unterstützt die Samtgemeinde, wenn möglich und gewünscht, die Grundschulen mit einem Bundesfreiwilligendienstleistenden.

Daneben erhält die Grundschule ein erhöhtes jährliches Schulbudget von der Samtgemeinde, damit zusätzliche Sachkosten gedeckt werden können.

 

Nach Nr. 2 der Konzeption zur Einrichtung einer offenen Ganztagsschule sieht die Grundschule die Umsetzung der baulichen Maßnahmen als Voraussetzung für den Beginn des Ganztags. Weiterhin ist aus Sicht der Grundschule ein Ganztagsbetrieb ohne Mensa nicht vorstellbar (s. Nr. 7 des Konzepts). Von der Verwaltung wurde mit der Schulleiterin besprochen, dass die Erweiterung und Sanierung der Grundschule Grafeld nicht zum Beginn des Schuljahres 2024/25 abgeschlossen sein wird. Daher wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, den Beginn des Ganztages zu verschieben. Die Schulleitung möchte aber dennoch an ihrem Antrag zum Schuljahr 2024/25 festhalten.

 

Der Antrag auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2024/25 muss bis zum 01.12.2023 beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück gestellt werden. Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag zu stellen. Sollte die Schulleitung unter den gegebenen Umständen nicht mit dem Ganztag starten wollen, könnte der Antrag zurückgezogen werden.

 

Der Antrag nebst Konzept der Grundschule sowie das Raumkonzept sind als Anlage beigefügt.


K l a u s i n g

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 4

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Samtgemeinde Fürstenau stimmt dem Antrag auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule an der Grundschule Grafeld ab dem Schuljahr 2024/25 zu, wobei die Umsetzung derzeit nur in den vorhandenen Räumlichkeiten erfolgen kann. Bei der Umsetzung unterstützt die Verwaltung soweit wie möglich die Schulleitung.

Die bauliche Erweiterung und Sanierung der Schule wird zu einem späteren Zeitpunkt beraten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

Eine Beratung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanungen für das Haushaltsjahr 2024.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I