Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 24.03.2022 u. a. beschlossen, eine 56. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen.

 

In dem Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 46 „Sondergebiet IGS-Erweiterung“ der Stadt Fürstenau wird u.a. auf ca. 2.200m² eine Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Blockheizkraftwerk“ (BHKW) festgesetzt. Nach Auffassung des Landkreises Osnabrück ist hierfür auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau erforderlich, da das BHKW nicht primär der Versorgung der im Plangebiet befindlichen Gebäude dient. Das BHKW gilt daher nicht mehr als untergeordnete Nebenlange und kann aus diesem Grund nicht aus dem geltenden Flächennutzungsplan entwickelt werden.

 

Der geltende Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich Gemeinbedarfsfläche dar. Diese ist nun entsprechend dem für das BHKW vorgesehenen Bereich in eine Fläche für Versorgungsanlagen umzuwandeln.

 

In Ausführung des v. g. Beschlusses fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 04.04.2023 bis einschließlich 05.05.2023 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.03.2023 um Stellungnahme bis zum 05.05.2023 gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Das Abwägungsergebnis einschließlich aller Planunterlagen (Stand: Offenlegung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) stehen digital zwecks Prüfung und Beratung zur Verfügung:

 

-       Entwurf zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau

-       Entwurfsbegründung

-       Anlagen

o   Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 46 „Sondergebiet IGS Erweiterung“, 2. Änderung inkl.

§  Immissionsschutzgutachten

§  Wassertechnischer Voruntersuchung

§  Artenschutzrechtlicher Potentialanalyse

-       Abwägungsvorschlag

 

Auf Wunsch werden die Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.

 

Das Ergebnis zu den v. g. Beteiligungsverfahren wird in der Sitzung vorgestellt und eingehend erläutert.


E s d e r s

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 5

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.

2.    Die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau einschließlich der Begründung (nebst Anlagen) wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem.  § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB als Entwurf beschlossen.

3.    Auf der Grundlage des Entwurfs sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: 3.727,50 €

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I