Betreff
Innenbereichssatzung "Zwischen Voltlager Straße und B 214", 2. Änderung
Vorlage
FB 5/046/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Im Jahr 1998 hat die Stadt Fürstenau die Innenbereichssatzung „Zwischen Voltlager Straße und B 214“ aufgestellt. Diese umfasst sowohl eine Klarstellungssatzung, als auch eine erweiterte Abrundungssatzung gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch-Maßnahmengesetz. Dieses Gesetz zielte vom Grundsatz darauf ab, dass bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen nach dem BauGB dem dringenden Wohnbedarf der Bevölkerung besonders Rechnung getragen werden soll.

 

Die Stadt Fürstenau beabsichtigt nun durch die Änderung der Innenbereichssatzung die Zulässigkeit von Vorhaben nicht nur auf Wohngebäude zu beschränken, sondern künftig beispielsweise auch weitere nicht störende gewerbliche Nutzungen zuzulassen. Im Plangebiet bestehen konkrete Erweiterungsabsichten eines ansässigen Gewerbebetriebs zum Anbau einer Lagerhalle mit Büroräumen.

 

Hierfür sind die bestehenden textlichen Festsetzungen der erweiterten Abrundungssatzung anzupassen. Der Begriff „erweiterte Abrundungssatzung“ wird im gleichen Zuge entsprechend der heutigen Gesetzgebung künftig durch den Begriff „Einbeziehungssatzung“ ersetzt. Die bestehenden Abgrenzungen bleiben durch diese Änderung unverändert.

 

Für den Bereich der „Einbeziehungssatzung“ soll wie vorstehend erwähnt die Zulässigkeit von Vorhaben nicht nur auf Wohngebäude beschränkt werden. Im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung sind bereits mehrere gewerbliche Nutzungen vorhanden. Die Fläche ist außerdem als gemischte Baufläche im Flächennutzungsplan dargestellt, wodurch bereits der Grundsatz zum Ausdruck gebracht wird, dass die Bebauung nicht nur Wohngebäude umfassen soll.

 

Gem. § 34 BauGB ist bei der Aufstellung bzw. Änderung von Klarstellungs- und Einbeziehungssatzungen das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB anzuwenden.

 

Nach Angebotsabfrage wurde die Ingenieurplanung Wallenhorst mit der Aufstellung eines Entwurfs zur Änderung der Innenbereichssatzung beauftragt. Dieser Entwurf wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Der dazugehörige Abgrenzungsplan wird nachgereicht.


E s d e r s

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 5

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Für die Innenbereichssatzung „Zwischen Voltlager Straße und B 214“ ist eine 2. Änderung aufzustellen.
  2. Dem vorliegenden Entwurf zur Innenbereichssatzung „Zwischen Voltlager Straße und B 214“, 2. Änderung, wird zugestimmt.
  3. Das Verfahren ist nach § 13 BauGB durchzuführen
  4. Auf der Grundlage des Entwurfes ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme: 3.470,04€

 

M o o r m a n n

Fachdienst I