Der
Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 19.05.2022 u. a. beschlossen,
eine 58. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen.
Planungsanlass ist
die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbegebiet an der Restruper
Straße“ der Gemeinde Bippen. Das Plangebiet befindet sich östlich der
zusammenhängend bebauten Ortslage von Bippen und hat eine Größe von ca. 2,44
ha. Es wird von der Gemeindestraße „Upwiesenweg“ bzw. von der K 119 „Restruper
Straße“ aus erschlossen und derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die gem.
Ursprungsplan auf der hier festgesetzten „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen
sind seit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 12 nicht umgesetzt worden. Deshalb
und da in Bippen die Nachfrage nach gewerblichen Baugrundstücken besteht, soll
diese Fläche in das vorhandene Gewerbegebiet einbezogen werden.
Der gültige
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Fürstenau stellt den Änderungsbereich als
Fläche für Landwirtschaft dar. Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 12 „Gewerbegebiet an der Restruper Straße“, 1. Änderung, lassen sich
aufgrund der im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen für Landwirtschaft
nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickeln. Demnach ist hier die Ausweisung
von Gewerbeflächen erforderlich.
Planerisch wird
das Verfahren durch die IPW (Ingenieurplanung Wallenhorst) begleitet. Die
Entwurfsunterlagen sind der Vorlage beigefügt.
E s d e r s |
W a g e n e r |
W ü b b e l |
Fachbereich 5 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des Vorentwurfs sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.