Betreff
58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 5/041/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 19.05.2022 u. a. beschlossen, eine 58. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen.

 

Planungsanlass ist die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbegebiet an der Restruper Straße“ der Gemeinde Bippen. Das Plangebiet befindet sich östlich der zusammenhängend bebauten Ortslage von Bippen und hat eine Größe von ca. 2,44 ha. Es wird von der Gemeindestraße „Upwiesenweg“ bzw. von der K 119 „Restruper Straße“ aus erschlossen und derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die gem. Ursprungsplan auf der hier festgesetzten „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen sind seit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 12 nicht umgesetzt worden. Deshalb und da in Bippen die Nachfrage nach gewerblichen Baugrundstücken besteht, soll diese Fläche in das vorhandene Gewerbegebiet einbezogen werden.

 

Der gültige Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Fürstenau stellt den Änderungsbereich als Fläche für Landwirtschaft dar. Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbegebiet an der Restruper Straße“, 1. Änderung, lassen sich aufgrund der im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen für Landwirtschaft nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickeln. Demnach ist hier die Ausweisung von Gewerbeflächen erforderlich.

 

Planerisch wird das Verfahren durch die IPW (Ingenieurplanung Wallenhorst) begleitet. Die Entwurfsunterlagen sind der Vorlage beigefügt.

 


E s d e r s

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 5

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage des Vorentwurfs sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 6.000,00€

Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt 2022 stehen zur Verfügung.

 

M o o r m a n n

Fachdienst I