Bebauungsplan Nr. 56 "Kollenpohl", 3. Änderung (Stadt Fürstenau)
Wie bereits in der Absage zur Sitzung des
Planungs-, Bau und Umweltausschusses vom 20.09.2022 vermerkt, lag das
Abwägungsergebnis für vorgenannte Bebauungsplanänderung erst später vor, so
dass dieser Tagesordnungspunkt direkt im Verwaltungsausschuss vorberaten werden
sollte.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau
hat in seiner Sitzung am 17.09.2021 beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 56
„Kollenpohl“ eine dritte Änderung aufzustellen.
Im Rahmen dieser Änderung sollen die überbaubaren Grundstücksflächen in zwei Teilbereichen angepasst werden, um der Nachfrage nach kleineren Grundstücken nachzukommen und Nachverdichtung zu ermöglichen.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Ferner wird die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens weder vorbereitet noch begründet. Außerdem sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten und es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder eines europäischen Vogelschutzgebietes. Für Bebauungspläne, die im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung und von einem Umweltbericht abgesehen. Die Stadt Fürstenau sieht gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB ab.
Die Bebauungsplanänderung wird für zwei Teilgeltungsbereiche durchgeführt. Diese umfassen folgende Flurstücke:
- Teilgeltungsbereich 1: Gemarkung Fürstenau, Flur 15, Flurstücke 895, 896, 897, 898, 899, 900 und 834/2 (teilw.)
- Teilgeltungsbereich 2: Gemarkung Fürstenau, Flur 15, Flurstücke 884, 885 und 886
Auf der Grundlage des Beschlusses des Rates
der Stadt Fürstenau vom 28.06.2022 wurde die öffentliche Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18.07.2022 bis einschließlich 19.08.2022
durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden
gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 08.07.2022 um Stellungnahme innerhalb
der Auslegungsfrist gebeten.
Die
eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Das
Abwägungsergebnis einschließlich aller Planunterlagen steht digital zwecks
Prüfung und Beratung zum Satzungsbeschluss zur Verfügung.
Auf Wunsch
werden die Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.
Das Ergebnis
zu den o. a. Beteiligungsverfahren wird in der Sitzung vorgestellt und
eingehend erläutert.
E s d e r s |
W a g e n e r |
W ü b b e l |
Fachbereich 5 |
Fachdienst II |
Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 56 „Kollenpohl“, 3. Änderung einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.