Das Rechnungsprüfungsamt
des Landkreises Osnabrück hat als zuständiges Kommunalprüfungsamt den
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 vorgelegt.
Vom RPA wurde festgestellt, dass gegen eine
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020 sowie über eine
Entlastungserteilung prüfungsseitig keine Bedenken bestehen.
Der Jahresabschluss- und der Prüfungsbericht
2020 werden elektronisch zur Verfügung gestellt. Weitere Ausführungen werden in
den jeweiligen Sitzungen vorgetragen.
(Gappel) |
Bürgermeister |
Anlagen
- Unterlagen zum Jahresabschluss der Gemeinde Berge für 2020
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat stellt den Jahresabschluss 2020 nach
Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der
Überschuss beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von
336.945,50 € wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses
zugeführt. Der Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des
Ergebnishaushaltes in Höhe von 161.354,02 € wird der Überschussrücklage des
außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
b) Gemäß § 129 NKomVG wird dem Bürgermeister
für den Jahresabschluss 2020 Entlastung erteilt.