Die Gemeinde Bippen hat an der Restruper
Straße ein Gewerbegebiet. Aufgrund der Flächennachfrage und aufgrund von
Planungen der vorhandenen Betriebe, bestehen konkrete Bedarfe für die
Erweiterung der Gewerbeflächen. Die hinter der Tischlerei Burghardt liegenden
Flächen kommen für eine gewerbliche Entwicklung bis zur Bahnstrecke in
Betracht. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans mit
der 1. Änderung des B-Plans Nr. 12 „Gewerbegebiet Restruper Straße“.
In der Aufstellung des Bebauungsplanes soll,
entsprechend der in der Anlage beigefügten Vorgaben des Planungsbüros IPW, die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3, Abs. 1 BauGB erfolgen und die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4,
Abs. 1 BauGB sind durchzuführen. Insgesamt handelt es sich bei der
Bauleitplanung um ein so genanntes zweigliedriges Planverfahren.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Entsprechend der in der Anlage beigefügten territorialen Zusammenstellung erfolgt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Gewerbegebiet Restruper Straße“.
Auf der Grundlage des in der Anlage beigefügten Entwurfs sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3, Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4, Abs. 1 BauGB zeitgleich durchzuführen.