Betreff
1. Änderung - Bebauungsplan Nr. 12 "Gewerbegebiet an der Restruper Straße"
Vorlage
BIP/073/2021
Art
Beschlussvorlage Bippen

Die Gemeinde Bippen hat an der Restruper Straße ein Gewerbegebiet. Aufgrund der Flächennachfrage und aufgrund von Planungen der vorhandenen Betriebe, bestehen konkrete Bedarfe für die Erweiterung der Gewerbeflächen. Die hinter der Tischlerei Burghardt liegenden Flächen kommen für eine gewerbliche Entwicklung bis zur Bahnstrecke in Betracht. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans mit der 1. Änderung des B-Plans Nr. 12 „Gewerbegebiet Restruper Straße“.

 

In der Aufstellung des Bebauungsplanes soll, entsprechend der in der Anlage beigefügten Vorgaben des Planungsbüros IPW, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3, Abs. 1 BauGB erfolgen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4, Abs. 1 BauGB sind durchzuführen. Insgesamt handelt es sich bei der Bauleitplanung um ein so genanntes zweigliedriges Planverfahren.


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend der in der Anlage beigefügten territorialen Zusammenstellung erfolgt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Gewerbegebiet Restruper Straße“.

 

Auf der Grundlage des in der Anlage beigefügten Entwurfs sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3, Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4, Abs. 1 BauGB zeitgleich durchzuführen.