Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner Sitzung am 21.07.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 34 „Bippen Nord-West II“ aufzustellen und das Planungsbüro IPW mit der Bauleitplanung beauftragt.

 

Das Planungsbüro wird in der Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes vorstellen.  


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage des Entwurfs sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3, Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 1 BauGB zeitgleich durchzuführen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes stehen entsprechende Haushaltsmittel im Haushalt 2021/2022 zur Verfügung.