Betreff
Verkehrsregelungen im Bereich der Stadt Fürstenau
Vorlage
FG 32/012/2021
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der letzten Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses der Stadt Fürstenau am 06.07.2021 (St/StrWeA/01/2021 v. Ö 7.2, S. 3) wurde von der Gruppe „SPD-Bündnis 90/DIE GRÜNEN“ die Beantragung von Verkehrsregelungen im Bereich der Stadt Fürstenau wie folgt angekündigt:

 

  1. Das Verkehrskonzept der Stadt Fürstenau sollte überdacht werden. Es sollte in allen Wohnstraßen ein Tempolimit von Minimum 30 eingeführt werden. Lediglich auf den Verbindungsstraßen sollte weiterhin Tempo 50 erlaubt sein.

 

  1. Die Konrad-Adenauer-Str. sollte für ein kleines Teilstück zur Einbahnstraße werden, und zwar von der Ecke Haus-Nr. 15 (Einfahrt zur Kirchstr.) bis zur Kreuzung Bahnhofstr./Schorfteichstr./Konrad-Adenauer-Str.. Stadtauswärts sollte die Durchfahrt erlaubt werden. Diese Regelung hat aus Sicht der SPD – Bündnis 90/die Grünen Gruppe mehrere Vorteile, wie z.B. weniger Durchgangsverkehr, Entzerrung der Parkplatzproblematik im Bereich des Hauses der Gesundheit und Entspannung im Kreuzungsbereich Bahnhofstr./Schorfteichstr./Konrad-Adenauer-Str.

 

  1. Im Bereich der Bäckerei West bis zum Schwedeneck sollte ebenfalls eine Einbahnstraßenregelung eingeführt werden, damit es keinen Begegnungsverkehr an der verengten Stelle beim Haus Fritze mehr gibt.

 

Ein entsprechender schriftlicher Antrag erfolgte am 06.08.2021.

 

Zu Punkt 1:

Verkehrskonzept zu Geschwindigkeitsbeschränkungen in Wohngebieten

Es wird Bezug genommen auf die Beschlussvorlagen zum Verkehrskonzept zu Geschwindigkeitsbeschränkungen in Wohngebieten und die Beratungen im Straßen-und Wegeausschusses vom 26.02.2019 (St/StrWeA/01/2019, P. Ö10, S. 7), 22.10.2019 ((St/StrWeA/02/2019, P. Ö7, S. 3) und 18.02.2020 ((St/StrWeA/01/2020, P. Ö10, S. 4).

 

In seiner Sitzung am 18.02.2020 hat der Straßen-und Wegeausschuss empfohlen, den Tagesordnungspunkt

  1. Dieser Tagesordnungspunkt wird an die Fraktionen zurückverwiesen.
  2. Zur Vorbereitung der weiteren Beratungen soll vorab ein Gespräch mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Osnabrück, der Verwaltung und den Vertretern der Gruppen stattfinden.

 

 

Das Gespräch hat stattgefunden am 10.06.2020. Als Gesprächsergebnis wurde festgehalten, dass 30 km/h Beschränkungen/Tempe-30 Zonen für ausgewählte Straßen/Straßenbereiche sinnvoll sind. Nach weiterer Besprechung in den Fraktionen soll hierüber erneut im Straßen- und Wegeausschuss beraten werden.

Das Protokoll ist der Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Bei der letzten Verkehrsschau am 24.08.2021 wurde erneut über Tempo 30 innerorts von Fürstenau gesprochen. Es wurde festgestellt, dass gegen eine flächenhafte Ausweisung von Tempo-30-Zonen bzw. 30-km/h-Begrenzungen in Wohnstraßen grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Siehe auch § 39 Absatz 1 a StVO.

Zwingende Voraussetzung ist eine Vorfahrtregel „rechts vor links“. Die Stadt Fürstenau wird eine Auflistung der dafür vorgesehenen Straßen vorlegen.

 

Wie bereits in der Beschlussvorlage für den Straßen- und Wegeausschuss vom 18.02.2020 zum Verkehrskonzept zu Geschwindigkeitsbeschränkungen in Wohngebieten dargestellt, ist grundsätzlich festzustellen, dass in der überwiegenden Zahl der allgemeinen Wohngebiete und Straßen, die hauptsächlich dem Anliegerverkehr dienen, Tempo 30 gilt. Die jeweils geltenden Geschwindigkeitsregeln sind in der anhängenden Karte (Anlage 2) nochmals farblich dargestellt.

 

Lediglich in älteren Wohngebieten wie den Bereichen um

(1)    die Hohe Straße, Haverkampstraße, den Lengericher Weg (östlich B 402), die Friedrich-Ebert-Straße, Hartkestraße, Filmer-Lange-Straße, Kehnenkamp, Von-Holstein-Straße und Hildemannstraße,

(2)    den Lengericher Weg (westlich B 402) und die Stresemannstraße,

(3)    die Mozartstraße, die Lisztstraße und Beethovenstraße,

(4)    die Gartenstraße,

(5)    die Kirchstraße und von-Ketteler-Straße,

(6)    Im Mersch, August-Wischel-Straße,

(7)    Bonhoefferstraße sowie

(8)    das Ferienhausgebiet mit der Erich-Kästner-Straße, Eugen-Roth-Straße und Fritz-Reuter-Straße

 

gibt es keine gesonderte Festlegung, so dass die allgemeine, innerörtliche Geschwindig-keitsbeschränkung von 50 km/h gilt. Anträge von Anliegern auf Änderung der Verkehrssituation liegen aus diesen Bereichen nicht vor.

 

Auch die (9) Koppelstraße hat aufgrund einer gewissen innerörtlichen Verkehrsbedeutung bislang keine Geschwindigkeitsbeschränkung erhalten, so dass auch hier die allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h gilt. Für die Koppelstraße liegt der o. a. Antrag vor.

 

Die Segelfortstraße (6) war ebenfalls Thema der letzten Verkehrsschau. Es lag u.a. ein Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung vor.

Als Gesprächsergebnis wurde festgehalten:

Für das Teilstück zwischen Haus Nr. 20 – Nr. 52 wird wegen der vorhanden Schäden im Bereich der Bankette in außerörtlicher Richtung rechtsseitig ein absolutes HV nach VZ 283 i. V. m. ZZ 1060-31 eingerichtet.

In dem gleichen Abschnitt erfolgt eine Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h nach VZ 274.1.

Um das Befahren der Segelfortstraße mit größeren landwirtschaftlichen Fahrzeugen nach Möglichkeit zu unterbinden, nimmt die Stadt Fürstenau Kontakt mit dem betroffenen Anlieger auf, inwieweit dieser seine Flächen auch über die Wiesenstraße anfahren kann.

 

Die vorgenannten Straßen sind in der anhängenden Karte ROT gekennzeichnet. Für sie käme aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie zum Schutz vor Lärm und Abgasen die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h bzw. die Einrichtung einer Tempo 30-Zone in Betracht.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach Aussage der Polizeiinspektion eine Unfallhäufigkeit in den Gebieten mit der Geschwindigkeitsregelung 50 km/h bisher nicht festgestellt werden konnte. Zwingender Handlungsbedarf in Sachen Geschwindigkeitsreduzierung wird seitens der Polizei nicht gesehen. Hierzu wird auch auf Anlage 1 verwiesen.

 

Dennoch könnte die Geschwindigkeit auch in diesen Gebieten reduziert werden, um die Geschwindigkeitsregelungen in Wohngebieten zu vereinheitlichen.

 

 

 

 

 

Zu Punkt 2:

Einbahnstraßenführung für ein Teilstück der Konrad-Adenauer-Straße

Im Zuge der Verkehrsschau am 24.08.2021 wurde auch über den Antrag der Gruppe SPD-Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf Einbahnstraßenführung für ein Teilstück der Konrad-Adenauer-Straße, Fürstenau, beraten.

Es wurde wie folgt Stellung genommen:

Die Führung des überörtlichen Verkehrs erfolgt von der B 402 in Richtung Stadtmitte an der Einmündung Konrad-Adenauer-Straße linksweisend. Eine Unterbrechung durch Ausweisung eines Teilstücks der Konrad-Adenauer-Straße zwischen Haus Nr. 15 – Kreuzung Bahnhofstraße/Schorfteichstraße zur Einbahnstraße in Richtung stadtauswärts wird unter dem Aspekt der dadurch insbesondere für die betroffenen gewerblichen Anlieger schlechteren Erreichbarkeit kritisch gesehen. 

Ungeklärt ist zudem, wie insbesondere auswärtige Verkehrsteilnehmer bei einer Lenkung über die Kirchstraße zu den zentralen innerörtlichen Parkplätzen „Pferdemarkt“ bzw. „Schloss“ geführt werden sollen; besonders für Lkw sind der südliche Teil der Kirchstraße und die St. Georg-Straße nicht geeignet. Ggf. müsste daher die gesamte Verkehrslenkung in Richtung Innenstadt von der B 402 bzw. B 214 kommend neu überdacht werden.

Zur Optimierung der Verkehrsabläufe im Kreuzungsbereich Konrad-Adenauer-Straße/Bahnhofstraße/Schorfteichstraße wird auf die im Rahmen der Verkehrsschau vom 07.03.2019 (siehe Protokoll zu TOP 3) diskutierte Prüfung des Baus eines überfahrbaren Kreisverkehrsplatzes (sog. „Mini-Kreisel“) verwiesen.

 

Aufgrund des schlechten Zustandes der Konrad-Adenauer-Straße sind bereits im Haushalt 2020 ff. Mittel für Planungs- und Baukosten vorgesehen worden. Im Rahmen der Planung sollte die die Optimierung der Verkehrsabläufe berücksichtigt werden und ein Verkehrsplaner eingebunden werden.

 

Zu Punkt 3:

Einbahnstraßenführung für ein Teilstück der Burgstraße

Auch über diesen Antrag wurde im Zuge der Verkehrsschau beraten.

Es wurde hierzu wie folgt Stellung genommen:

„Auch die Einrichtung einer Einbahnstraße im Verlauf der Burgstraße zwischen Große Straße und Schwedenstraße erscheint wenig sinnvoll. Die vorhandene Engstelle ist aus beiden Richtungen gut einsehbar; die Vorfahrt ist mit VZ 208/308 geregelt, ohne dass dies bisher zu Unfallauffälligkeiten geführt hätte. Die Aufhebung der Engstelle durch Schaffung einer Einbahnstraße führt infolge Wegfall der Wartepflicht bei Gegenverkehr zu höheren Geschwindigkeiten, was dem Ziel einer innerörtlichen Verkehrsberuhigung zuwiderläuft.“

 

Auf die Anregung unter Punkt  2, die gesamte Verkehrslenkung in Richtung Innenstadt von der B 402 bzw. B 214 kommend neu zu überdenken wird verwiesen.

 

 

 

 

 

 

 


F ö c k e

M o o r m a n n

T r ü t k e n

Fachbereich 2

Fachdienst I

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt für

(1)    die Hohe Straße, Haverkampstraße, den Lengericher Weg (östlich B 402), die Friedrich- Ebert-Straße, Hartkestraße, Filmer-Lange-Straße, Kehnenkamp, Von-Holstein-Straße und Hildemannstraße,

(2)    den Lengericher Weg (westlich B 402) und die Stresemannstraße,

(3)    die Mozartstraße, die Lisztstraße und Beethovenstraße,

(4)    die Gartenstraße,

(5)    die Kirchstraße und von-Ketteler-Straße,

(6)    Im Mersch, August-Wischel-Straße, Segelfortstraße (tlw.)

(7)    Bonhoefferstraße sowie

(8)    das Ferienhausgebiet mit der Erich-Kästner-Straße, Eugen-Roth-Straße und Fritz-Reuter-Straße

(9)    die Koppelstraße

eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h bzw. die Einrichtung einer Tempo 30-Zone vorzunehmen.

 

2.Die Straßenführung für Teilbereiche der Konrad-Adenauer-Straße und der Burgstraße ist auf Grundlage der Ergebnisse der Verkehrsschau und der Befragung zum Thema Innenstadtverkehr erneut zu diskutieren.

 

3.Zur Optimierung der Verkehrsabläufe im Kreuzungsbereich Konrad-Adenauer-Straße/ Bahnhofstraße/Schorfteichstraße wird ein Planungsbüro mit der Prüfung des Baus eines überfahrbaren Kreisverkehrsplatzes (sog. „Mini-Kreisel“) beauftragt. Dieses wird im Zusammenhang mit der Sanierung der Konrad-Adenauer-Straße erfolgen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 

Notwendige Mittel für die die Anschaffung der Beschilderung sind im Haushalt 2022 einzuplanen. Es wird dabei von Kosten nur für die Anschaffung der Schilder von rd. 10.000 € ausgegangen. Hinzu kommen dann die Personalkosten für die Aufstellung sowie die Unterhaltungskosten.

 

Für die Verkehrsplanung werden ebenfalls pauschal zunächst 10.000 € im Haushalt 2022 eingeplant.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I