In der letzten Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses der Stadt Fürstenau am 06.07.2021 (St/StrWeA/01/2021 v. Ö 7.2, S. 3) wurde von der Gruppe „SPD-Bündnis 90/DIE GRÜNEN“ die Beantragung von Verkehrsregelungen im Bereich der Stadt Fürstenau wie folgt angekündigt:
- Das Verkehrskonzept der Stadt Fürstenau sollte überdacht werden. Es sollte in allen Wohnstraßen ein Tempolimit von Minimum 30 eingeführt werden. Lediglich auf den Verbindungsstraßen sollte weiterhin Tempo 50 erlaubt sein.
- Die Konrad-Adenauer-Str. sollte für ein kleines Teilstück zur Einbahnstraße werden, und zwar von der Ecke Haus-Nr. 15 (Einfahrt zur Kirchstr.) bis zur Kreuzung Bahnhofstr./Schorfteichstr./Konrad-Adenauer-Str.. Stadtauswärts sollte die Durchfahrt erlaubt werden. Diese Regelung hat aus Sicht der SPD – Bündnis 90/die Grünen Gruppe mehrere Vorteile, wie z.B. weniger Durchgangsverkehr, Entzerrung der Parkplatzproblematik im Bereich des Hauses der Gesundheit und Entspannung im Kreuzungsbereich Bahnhofstr./Schorfteichstr./Konrad-Adenauer-Str.
- Im Bereich der Bäckerei West bis zum Schwedeneck sollte ebenfalls eine Einbahnstraßenregelung eingeführt werden, damit es keinen Begegnungsverkehr an der verengten Stelle beim Haus Fritze mehr gibt.
Ein entsprechender schriftlicher Antrag erfolgte am 06.08.2021.
Zu Punkt 1:
Verkehrskonzept zu Geschwindigkeitsbeschränkungen
in Wohngebieten
Es wird Bezug genommen auf die Beschlussvorlagen zum Verkehrskonzept zu Geschwindigkeitsbeschränkungen in Wohngebieten und die Beratungen im Straßen-und Wegeausschusses vom 26.02.2019 (St/StrWeA/01/2019, P. Ö10, S. 7), 22.10.2019 ((St/StrWeA/02/2019, P. Ö7, S. 3) und 18.02.2020 ((St/StrWeA/01/2020, P. Ö10, S. 4).
In seiner Sitzung am 18.02.2020 hat der Straßen-und Wegeausschuss empfohlen, den Tagesordnungspunkt
- Dieser Tagesordnungspunkt wird an die Fraktionen zurückverwiesen.
- Zur Vorbereitung der weiteren Beratungen soll vorab ein Gespräch mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Osnabrück, der Verwaltung und den Vertretern der Gruppen stattfinden.
Das Gespräch hat stattgefunden am 10.06.2020. Als Gesprächsergebnis wurde festgehalten, dass 30 km/h Beschränkungen/Tempe-30 Zonen für ausgewählte Straßen/Straßenbereiche sinnvoll sind. Nach weiterer Besprechung in den Fraktionen soll hierüber erneut im Straßen- und Wegeausschuss beraten werden.
Das Protokoll ist der Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt.
Bei der letzten Verkehrsschau am 24.08.2021 wurde erneut über Tempo 30 innerorts von Fürstenau gesprochen. Es wurde festgestellt, dass gegen eine flächenhafte Ausweisung von Tempo-30-Zonen bzw. 30-km/h-Begrenzungen in Wohnstraßen grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Siehe auch § 39 Absatz 1 a StVO.
Zwingende Voraussetzung ist eine
Vorfahrtregel „rechts vor links“. Die Stadt Fürstenau wird eine Auflistung der
dafür vorgesehenen Straßen vorlegen.
Wie bereits in der Beschlussvorlage für den
Straßen- und Wegeausschuss vom 18.02.2020 zum Verkehrskonzept zu
Geschwindigkeitsbeschränkungen in Wohngebieten dargestellt, ist grundsätzlich
festzustellen, dass in der überwiegenden Zahl der allgemeinen Wohngebiete und
Straßen, die hauptsächlich dem Anliegerverkehr dienen, Tempo 30 gilt. Die
jeweils geltenden Geschwindigkeitsregeln sind in der anhängenden Karte (Anlage
2) nochmals farblich dargestellt.
Lediglich in älteren Wohngebieten wie den Bereichen um
(1) die Hohe Straße, Haverkampstraße, den Lengericher Weg (östlich B 402), die Friedrich-Ebert-Straße, Hartkestraße, Filmer-Lange-Straße, Kehnenkamp, Von-Holstein-Straße und Hildemannstraße,
(2) den Lengericher Weg (westlich B 402) und die Stresemannstraße,
(3) die Mozartstraße, die Lisztstraße und Beethovenstraße,
(4) die Gartenstraße,
(5) die Kirchstraße und von-Ketteler-Straße,
(6) Im Mersch, August-Wischel-Straße,
(7) Bonhoefferstraße sowie
(8) das Ferienhausgebiet mit der Erich-Kästner-Straße, Eugen-Roth-Straße und Fritz-Reuter-Straße
gibt es keine gesonderte Festlegung, so dass die allgemeine, innerörtliche Geschwindig-keitsbeschränkung von 50 km/h gilt. Anträge von Anliegern auf Änderung der Verkehrssituation liegen aus diesen Bereichen nicht vor.
Auch die (9) Koppelstraße hat aufgrund einer gewissen innerörtlichen Verkehrsbedeutung bislang keine Geschwindigkeitsbeschränkung erhalten, so dass auch hier die allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h gilt. Für die Koppelstraße liegt der o. a. Antrag vor.
Die Segelfortstraße (6) war ebenfalls Thema der letzten Verkehrsschau. Es lag u.a. ein Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung vor.
Als Gesprächsergebnis wurde festgehalten:
Für das Teilstück zwischen Haus Nr. 20 – Nr. 52 wird wegen der vorhanden
Schäden im Bereich der Bankette in außerörtlicher Richtung rechtsseitig ein
absolutes HV nach VZ 283 i. V. m. ZZ 1060-31 eingerichtet.
In dem gleichen Abschnitt erfolgt eine Geschwindigkeitsbegrenzung 30
km/h nach VZ 274.1.
Um das Befahren der Segelfortstraße mit größeren landwirtschaftlichen
Fahrzeugen nach Möglichkeit zu unterbinden, nimmt die Stadt Fürstenau Kontakt
mit dem betroffenen Anlieger auf, inwieweit dieser seine Flächen auch über die
Wiesenstraße anfahren kann.
Die vorgenannten Straßen sind in der anhängenden Karte ROT gekennzeichnet. Für sie käme aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie zum Schutz vor Lärm und Abgasen die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h bzw. die Einrichtung einer Tempo 30-Zone in Betracht.
Es wird darauf hingewiesen, dass
nach Aussage der Polizeiinspektion
eine Unfallhäufigkeit in den Gebieten mit der Geschwindigkeitsregelung 50 km/h
bisher nicht festgestellt werden konnte. Zwingender Handlungsbedarf in Sachen
Geschwindigkeitsreduzierung wird seitens der Polizei nicht gesehen. Hierzu wird
auch auf Anlage 1 verwiesen.
Dennoch könnte die Geschwindigkeit auch in diesen Gebieten reduziert werden, um die Geschwindigkeitsregelungen in Wohngebieten zu vereinheitlichen.
Zu Punkt 2:
Einbahnstraßenführung für ein
Teilstück der Konrad-Adenauer-Straße
Im Zuge der Verkehrsschau am 24.08.2021
wurde auch über den Antrag der Gruppe SPD-Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf
Einbahnstraßenführung für ein Teilstück der Konrad-Adenauer-Straße, Fürstenau,
beraten.
Es wurde wie folgt Stellung genommen:
Die Führung des überörtlichen Verkehrs
erfolgt von der B 402 in Richtung Stadtmitte an der Einmündung
Konrad-Adenauer-Straße linksweisend. Eine Unterbrechung durch Ausweisung eines
Teilstücks der Konrad-Adenauer-Straße zwischen Haus Nr. 15 – Kreuzung Bahnhofstraße/Schorfteichstraße
zur Einbahnstraße in Richtung stadtauswärts wird unter dem Aspekt der dadurch
insbesondere für die betroffenen gewerblichen Anlieger schlechteren
Erreichbarkeit kritisch gesehen.
Ungeklärt ist zudem, wie insbesondere
auswärtige Verkehrsteilnehmer bei einer Lenkung über die Kirchstraße zu den
zentralen innerörtlichen Parkplätzen „Pferdemarkt“ bzw. „Schloss“ geführt
werden sollen; besonders für Lkw sind der südliche Teil der Kirchstraße und die
St. Georg-Straße nicht geeignet. Ggf. müsste daher die gesamte Verkehrslenkung
in Richtung Innenstadt von der B 402 bzw. B 214 kommend neu überdacht werden.
Zur Optimierung der Verkehrsabläufe im
Kreuzungsbereich Konrad-Adenauer-Straße/Bahnhofstraße/Schorfteichstraße wird
auf die im Rahmen der Verkehrsschau vom 07.03.2019 (siehe Protokoll zu TOP 3)
diskutierte Prüfung des Baus eines überfahrbaren Kreisverkehrsplatzes (sog.
„Mini-Kreisel“) verwiesen.
Aufgrund des schlechten Zustandes der
Konrad-Adenauer-Straße sind bereits im Haushalt 2020 ff. Mittel für Planungs-
und Baukosten vorgesehen worden. Im Rahmen der Planung sollte die die
Optimierung der Verkehrsabläufe berücksichtigt werden und ein Verkehrsplaner
eingebunden werden.
Zu Punkt 3:
Einbahnstraßenführung für ein
Teilstück der Burgstraße
Auch über diesen Antrag wurde im Zuge der Verkehrsschau beraten.
Es wurde hierzu wie folgt Stellung genommen:
„Auch die Einrichtung einer Einbahnstraße im
Verlauf der Burgstraße zwischen Große Straße und Schwedenstraße erscheint wenig
sinnvoll. Die vorhandene Engstelle ist aus beiden Richtungen gut einsehbar; die
Vorfahrt ist mit VZ 208/308 geregelt, ohne dass dies bisher zu
Unfallauffälligkeiten geführt hätte. Die Aufhebung der Engstelle durch
Schaffung einer Einbahnstraße führt infolge Wegfall der Wartepflicht bei
Gegenverkehr zu höheren Geschwindigkeiten, was dem Ziel einer innerörtlichen
Verkehrsberuhigung zuwiderläuft.“
Auf die Anregung unter Punkt 2, die gesamte Verkehrslenkung in Richtung
Innenstadt von der B 402 bzw. B 214 kommend neu zu überdenken wird verwiesen.
F ö c k e |
M o o r m a n n |
T r ü t k e n |
Fachbereich 2 |
Fachdienst I |
Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung
wird beauftragt für
(1) die Hohe Straße, Haverkampstraße, den Lengericher Weg (östlich B 402), die Friedrich- Ebert-Straße, Hartkestraße, Filmer-Lange-Straße, Kehnenkamp, Von-Holstein-Straße und Hildemannstraße,
(2) den Lengericher Weg (westlich B 402) und die Stresemannstraße,
(3) die Mozartstraße, die Lisztstraße und Beethovenstraße,
(4) die Gartenstraße,
(5) die Kirchstraße und von-Ketteler-Straße,
(6) Im Mersch, August-Wischel-Straße, Segelfortstraße (tlw.)
(7) Bonhoefferstraße sowie
(8) das Ferienhausgebiet mit der Erich-Kästner-Straße, Eugen-Roth-Straße und Fritz-Reuter-Straße
(9)
die
Koppelstraße
eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h
bzw. die Einrichtung einer Tempo 30-Zone vorzunehmen.
2.Die Straßenführung
für Teilbereiche der Konrad-Adenauer-Straße und der Burgstraße ist auf
Grundlage der Ergebnisse der Verkehrsschau und der Befragung zum Thema
Innenstadtverkehr erneut zu diskutieren.
3.Zur Optimierung
der Verkehrsabläufe im Kreuzungsbereich Konrad-Adenauer-Straße/ Bahnhofstraße/Schorfteichstraße
wird ein Planungsbüro mit der Prüfung des Baus eines überfahrbaren
Kreisverkehrsplatzes (sog. „Mini-Kreisel“) beauftragt. Dieses wird im
Zusammenhang mit der Sanierung der Konrad-Adenauer-Straße erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Notwendige
Mittel für die die Anschaffung der Beschilderung sind im Haushalt 2022
einzuplanen. Es wird dabei von Kosten nur für die Anschaffung der Schilder von
rd. 10.000 € ausgegangen. Hinzu kommen dann die Personalkosten für die
Aufstellung sowie die Unterhaltungskosten.
Für die Verkehrsplanung werden
ebenfalls pauschal zunächst 10.000 € im Haushalt 2022 eingeplant.
M o o r m a n n
Fachdienst I