Die Gemeinde Bippen hat im Rahmen
des Flächennutzungsplanes eine großzügige Wohnbebauung im Nordwesten geplant.
Dabei handelt es sich um einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan der
Samtgemeinde Fürstenau.
Innerhalb dieses
Flächennutzungsplan ist das Baugebiet Bippen Nord West I, Bebauungsplan Nr. 31,
entstanden und entwickelt. Innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 31 sind in der
Zwischenzeit fast alle Grundstücke verkauft, so dass abzusehen ist, dass die
Verfügbarkeit von bebaubaren Grundstücken in kurzer Zeit vergriffen sein wird.
Aus diesem Grund ist ein
gemeindliches Handeln erforderlich und die im Flächennutzungsplan ausgewiesene
Fläche soll als Baugebiet Bippen Nord-West II ausgewiesen werden.
Entsprechend der Gesamtplanung
des Baugebiets Bippen Nord-West wird für den skizzierten Geltungsbereich der
Bebauungsplan Bippen Nr. 34 „Nord-West II“ aufgestellt, um so die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu erhalten. Die
Gemeinde Bippen ist Eigentümerin der hier ausgewiesenen Flächen.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Entsprechend des als Anlage
beigefügten Geltungsbereichs wird der Bebauungsplan Nr. 34 „Bippen Nord-West
II“ aufgestellt und das Planungsbüro IPW mit der Bauleitplanung beauftragt.