Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Osnabrück hat als zuständiges Kommunalprüfungsamt den Schlussbericht über die
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 vorgelegt.
Vom RPA wurde festgestellt, dass gegen eine
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 keine Bedenken bestehen. Dies
betrifft den Feststellungsbeschluss, den Ergebnisverwendungsbeschluss und die
Entlastung des Bürgermeisters.
Der Jahresabschluss- und der Prüfungsbericht
2019 werden elektronisch zur Verfügung gestellt. Weitere Ausführungen werden in
den jeweiligen Sitzungen vorgetragen.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat stellt den Jahresabschluss 2019 nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der Überschuss beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von 86.536,90 € wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von 206.350,85 € wird der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
b) Gemäß § 129 NKomVG wird dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2019 Entlastung erteilt.