Betreff
Prüfung des Jahresabschlusses 2019
Vorlage
BIP/033/2021
Art
Beschlussvorlage Bippen

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat als zuständiges Kommunalprüfungsamt den Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 vorgelegt.

 

Vom RPA wurde festgestellt, dass gegen eine Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 keine Bedenken bestehen. Dies betrifft den Feststellungsbeschluss, den Ergebnisverwendungsbeschluss und die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Der Jahresabschluss- und der Prüfungsbericht 2019 werden elektronisch zur Verfügung gestellt. Weitere Ausführungen werden in den jeweiligen Sitzungen vorgetragen.


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

a)    Der Rat stellt den Jahresabschluss 2019 nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der Überschuss beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von 86.536,90 € wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von 206.350,85 € wird der Überschussrücklage des außerordentlichen  Ergebnisses zugeführt.

b)    Gemäß § 129 NKomVG wird dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2019 Entlastung erteilt.