Gemäß § 107 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) stellen die Kommunen einen Stellenplan auf. Darin sind die vorhandenen Stellen nach Art und Wertigkeit auszuweisen.
Die einzelnen Personalbereiche werden nachstehend wie folgt dargestellt:
1. Teil A: Beamte
Hinsichtlich der Zahl der Stellen hat sich gegenüber dem Vorjahr eine Minderung um 1,0 Stellen ergeben. Ausschlaggebend für die Minderung ist die umgesetzte Dienstpostenbewertung, welche zur Folge hatte, dass eine A14 im Stellenplan 2021 nicht mehr berücksichtigt werden muss.
2. Teil A: Beschäftigte
Im Teil B: Beschäftigte ergeben sich gegenüber dem Vorjahr verschiedene Veränderungen.
Im Vergleich der Stellenpläne 2020 und 2021 (Bereich Beschäftigte) ergibt sich per Saldo eine Erhöhung um ca. 8,5 Stellenanteilen. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
Einstellung von Mitarbeiterinnen für den Fachbereich 2 „Bürgerservice und Ordnung“ aufgrund des Ausscheidens einer Mitarbeiterin des Landkreises, die im Rahmen Landkreis vor Ort beschäftigt war.
Geplante Einstellung von 2 Mitarbeiter/innen für die Fachbereiche 5 „Planung und Verwaltung“ und Fachbereich 6 „Hoch-/ und Tiefbau“.
Einstellung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin im Bereich FB 4 „Bildung, Kultur, Sport und Soziales“ für den Aufgabenbereich Kindergarten.
Einstellung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin für den Fachbereich 1 „Zentrale Dienste“ u. a. für den Bereich der Telefonzentrale und Bearbeitung von Rechnungsangelegenheiten. Hier erfolgt eine Besetzung von freien Stellenanteilen.
Geplante Übernahme der Reinigung von mehreren Liegenschaften durch eigenes Personal.
Befristete Einstellung eines Mitarbeiters mit Behinderung auf dem Bauhof.
Ebenso erfolgten Einstellungen bzw. Stundenerhöhungen im Rahmen von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen wie z.B. Friedhofswesen, Überwachung ruhender Verkehr, Mensakräfte
Die Verwaltung wird zum Stellenplanentwurf 2021 weitere Einzelheiten in der Sitzung des Samtgemeindeausschusses bzw. Samtgemeinderates erläutern.
Sofern sich unvorhergesehene Entwicklungen ergeben (z. B. Änderungen im Tarifrecht usw.) können im Einzelfall ergänzende Beschlüsse notwendig werden.
K o c k |
M o o r m a n n |
T r ü t k e n |
Fachbereich 1 |
Fachdienst I |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der als Anlage beigefügte Stellenplan wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
I. Gesamtkosten der
Maßnahme: 5.395.700 €
II. davon für den laufenden
Haushalt vorgesehen: 5.395.700 €
Betroffener Haushaltsbereich
Ergebnishaushalt Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Die
erforderlichen Mittel stehen in Höhe von 5.395.700 € im lfd. Haushaltsjahr zur
Verfügung.
Den
erforderlichen Mitteln stehen Personalkostenerstattungen gegenüber in Höhe von 265.200
€.
R a m l e r
Fachbereich 3