Betreff
Straßenendausbau Baugebiet "Apfelbaumland", Schwagstorf
Vorlage
FB 6/023/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Das Baugebiet „Apfelbaumland“ ist mittlerweile nahezu vollständig bebaut. Im 1. Bauabschnitt wurde die Baustraße im Jahr 2002 und im 2. Bauabschnitt im Jahr 2007 fertiggestellt. Die 5 Stichstraßen sowie ein Fuß- und Radweg im südwestlichen Bereich des Baugebietes und ein Fußweg, der den ersten mit dem zweiten Bauabschnitt verbindet, sind aktuell nur provisorisch befestigt und sind mit auszubauen. Der Zustand der gesamten Baustraße ist sehr marode und eine funktionierende Oberflächenentwässerung ist nicht mehr gewährleistet. Des Weiteren beschweren sich die Anlieger vermehrt über überschwemmte Seitenräume und über den sehr schlechten Zustand der Fahrbahn.

Aus den v. g. Gründen sollten für den Endausbau der Straße im Baugebiet „Apfelbaumland“  Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 1.100.000,-- € in der Ausgabe und 990.000,-- € in der Einnahme (Erschließungsbeiträge) im Haushalt 2021 und in der Finanzplanung 2022 eingeplant werden. Im Haushalt 2021 wird mit Ausgaben in Höhe von 300.000,-- € und in 2022 mit 800.000,00 € gerechnet. Die Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen in Höhe von 990.000,00 € sind im Jahr 2022 einzuplanen. Die Haushaltsmittel für 2021 sind bereitzustellen.

 

 

 

 


S c h r ö d er

K o l o s s e r

T r ü t k e n

Fachbereich 6

Fachdienst III

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

1.   Die Verwaltung wird ermächtigt, die Planungsleistung für den Endausbau „Apfelbaumland“ zu beauftragen. 

2.   Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 300.000,-- € für die Baumaßnahme sind im Haushalt 2021 bereitzustellen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: 1.100.000,-- €

   Gesamtkosten in 2021                   300.000,-- €

   Gesamtkosten in 2022                    800.000,-- €

 

II. davon für den Haushalt 2021 vorgesehen:  300.000,-- €

 

Betroffener Haushaltsbereich

 Ergebnishaushalt           Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Kostenträger / Kostenstelle / Konto: 541.10/602.00.01/096021

Investitions-Nr.:

 Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung.

 Den erforderlichen Mitteln stehen Einzahlungen/Erlöse zur Deckung

     gegenüber in Höhe von   990.000,--€

 Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung

     und müssen außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur

     Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung:

 Der Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 Die Gesamtkosten von   1.100.000,-- € beziehen sich auf die Jahre 2021 und 2022

 Es entstehen jährliche Folgekosten in Höhe von     

Durch die Maßnahme werden Erträge im Haushalt 2022 erwartet in Höhe von            990.000,-- €

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I