Das Baugebiet „Apfelbaumland“ ist mittlerweile nahezu vollständig
bebaut. Im 1. Bauabschnitt wurde die Baustraße im Jahr 2002 und im 2.
Bauabschnitt im Jahr 2007 fertiggestellt. Die 5 Stichstraßen sowie ein Fuß- und
Radweg im südwestlichen Bereich des Baugebietes und ein Fußweg, der den ersten
mit dem zweiten Bauabschnitt verbindet, sind aktuell nur provisorisch befestigt
und sind mit auszubauen. Der Zustand der gesamten Baustraße ist sehr marode und
eine funktionierende Oberflächenentwässerung ist nicht mehr gewährleistet. Des
Weiteren beschweren sich die Anlieger vermehrt über überschwemmte Seitenräume
und über den sehr schlechten Zustand der Fahrbahn.
Aus den v. g. Gründen sollten für den Endausbau der Straße im Baugebiet
„Apfelbaumland“ Haushaltsmittel in Höhe
von insgesamt 1.100.000,-- € in der Ausgabe und 990.000,-- € in der Einnahme
(Erschließungsbeiträge) im Haushalt 2021 und in der Finanzplanung 2022 eingeplant
werden. Im Haushalt 2021 wird mit Ausgaben in Höhe von 300.000,-- € und in 2022
mit 800.000,00 € gerechnet. Die Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen in Höhe
von 990.000,00 € sind im Jahr 2022 einzuplanen. Die Haushaltsmittel für 2021 sind
bereitzustellen.
S c h r ö d er |
K o l o s s e r |
T r ü t k e n |
Fachbereich 6 |
Fachdienst III |
Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
1.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Planungsleistung
für den Endausbau „Apfelbaumland“ zu beauftragen.
2.
Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 300.000,--
€ für die Baumaßnahme sind im Haushalt 2021 bereitzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
I. Gesamtkosten der
Maßnahme: 1.100.000,-- €
Gesamtkosten in 2021 300.000,-- €
Gesamtkosten in 2022 800.000,-- €
II. davon für den Haushalt 2021
vorgesehen: 300.000,-- €
Betroffener Haushaltsbereich
Ergebnishaushalt Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Kostenträger / Kostenstelle /
Konto: 541.10/602.00.01/096021
Investitions-Nr.:
Die erforderlichen Mittel stehen im lfd.
Haushaltsjahr zur Verfügung.
Den erforderlichen Mitteln stehen
Einzahlungen/Erlöse zur Deckung
gegenüber in Höhe von 990.000,--€
Die erforderlichen Mittel stehen im lfd.
Haushaltsjahr nicht zur Verfügung
und müssen außer-/überplanmäßig
bereitgestellt werden (Ausführungen zur
Deckung sind der
Begründung zu entnehmen).
III.
Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung:
Der Betrag ist jährlich wiederkehrend
einzuplanen
Die Gesamtkosten von 1.100.000,-- € beziehen sich auf die Jahre
2021 und 2022
Es entstehen jährliche Folgekosten in Höhe von
€
Durch
die Maßnahme werden Erträge im Haushalt 2022 erwartet in Höhe von 990.000,-- €
M o o r m a n n
Fachdienst I