Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 33 "Windpark Swatte Poele", 1. Änderung
Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner
Sitzung am 26.02.2020 beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs die
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
In Ausführung des obigen Beschlusses fand
die Öffentlichkeitsbeteiligung statt in der Zeit vom 16.03.2020 bis
einschließlich 22.04.2020. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom 02.03.2020 um Stellungnahme bis zum 22.04.2020
gebeten.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden
geprüft und abgewogen. Das Abwägungsergebnis einschließlich aller
Planunterlagen (Stand: Satzungsbeschluss) stehen digital zwecks Prüfung und
Beratung zum Satzungsbeschluss zur Verfügung:
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Entwurf
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 „Swatte Poele“, 1. Änderung
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Entwurfsbegründung
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Umweltbericht
einschl. Anlagen
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Artenschutzbeitrag
einschl. Anlagen
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Vorhaben-
und Erschließungsplan
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Schallimmissionsermittlung
einschl. Anlagen
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Schattenwurfprognose
einschl. Anlagen
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Einzelfallprüfung
zur optischen Bedrängung
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Abwägungsergebnis.
Auf Wunsch werden die Planunterlagen auch in
Papierform zur Verfügung gestellt.
Die IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, wird
in der Sitzung das Ergebnis der Beteiligungsverfahren einschließlich der
Abwägungsvorschläge vorstellen und eingehend erläutern.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB (Gesamtabwägung) wird zugestimmt.
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 33 „Windpark Swatte Poele“, 1. Änderung einschließlich Begründung, Umweltbericht einschl. Anlagen, Artenschutzbeitrag einschl. Anlagen, Vorhaben- und Erschließungsplan, Schallimmissionsermittlung einschl. Anlagen, Schattenwurfprognose einschl. Anlagen und Einzelfallprüfung zur optischen Bedrängung wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und zu den Ergebnissen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen.