Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 33 "Windpark Swatte Poele", 1. Änderung
Vorlage
FB 5/021/2020
Art
Beschlussvorlage Bippen

Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner Sitzung am 26.02.2020 beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

In Ausführung des obigen Beschlusses fand die Öffentlichkeitsbeteiligung statt in der Zeit vom 16.03.2020 bis einschließlich 22.04.2020. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 02.03.2020 um Stellungnahme bis zum 22.04.2020 gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Das Abwägungsergebnis einschließlich aller Planunterlagen (Stand: Satzungsbeschluss) stehen digital zwecks Prüfung und Beratung zum Satzungsbeschluss zur Verfügung:

 

-       Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 „Swatte Poele“, 1. Änderung 

-       Entwurfsbegründung

-       Umweltbericht einschl. Anlagen

-       Artenschutzbeitrag einschl. Anlagen

-       Vorhaben- und Erschließungsplan

-       Schallimmissionsermittlung einschl. Anlagen

-       Schattenwurfprognose einschl. Anlagen

-       Einzelfallprüfung zur optischen Bedrängung

-       Abwägungsergebnis.

 

Auf Wunsch werden die Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.

 

Die IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, wird in der Sitzung das Ergebnis der Beteiligungsverfahren einschließlich der Abwägungsvorschläge vorstellen und eingehend erläutern.

 


(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.     Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB (Gesamtabwägung) wird zugestimmt.

2.    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 33 „Windpark Swatte Poele“, 1. Änderung einschließlich Begründung, Umweltbericht einschl. Anlagen, Artenschutzbeitrag einschl. Anlagen, Vorhaben- und Erschließungsplan, Schallimmissionsermittlung einschl. Anlagen, Schattenwurfprognose einschl. Anlagen und Einzelfallprüfung zur optischen Bedrängung wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und zu den Ergebnissen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen.