Bebauungsplan Nr. 19 "Sondergebiet IGS", 6. Änderung, Stadt Fürstenau
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau
hat in seiner Sitzung am 04.06.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 19
„Sondergebiet IGS“, 6. Änderung auf der Grundlage des Entwurfes zur
Neugestaltung des IGS-Busbahnhofes aufzustellen. In der Sitzung am 19.11.2019
wurde dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 19, 6. Änderung zugestimmt und
beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs die öffentliche Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Aufgrund des heutigen baulichen Zustandes
ist beabsichtigt, unter Berücksichtigung der Sicherheit und Barrierefreiheit,
Planungsrecht für den Umbau der Haltestelle „Fürstenau, Schulzentrum“ mit
zukünftig insgesamt voraussichtlich zehn Haltestellenpositionen und zusätzlich
zwei Bushaltebuchten im Einmündungsbereich des Busbahnhofes an der
Schorfteichstraße zu schaffen.
Der Bebauungsplan Nr. 19, 6. Änderung wird
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt, da es sich bei der
Planung insbesondere um die Nutzungsänderung bzw. den Umbau eines vorhandenen
Busbahnhofes mit Stellplätzen im Innenbereich handelt. Es ist damit als
Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB zu qualifizieren. Ferner wird die
Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens weder vorbereitet noch begründet.
Außerdem sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten und es bestehen
keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder eines
Europäischen Vogelschutzgebietes. Für Bebauungspläne der Innenentwicklung
besteht bei einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 qm keine
Pflicht zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.
Das Plangebiet befindet sich im nördlichen
Stadtgebiet Fürstenaus in der Gemarkung Fürstenau, Flur 7 und 8, zwischen der
Integrierten Gesamtschule (IGS) im Westen und dem Wohngebiet an der
Nelkenstraße im Osten nördlich der Schorfteichstraße. Das Plangebiet besteht
aus den Flurstücken 72/6, 72/29, 202/6, 202/7 (tlw.) und 66/15 (tlw.) der Flur
7 sowie dem Flurstück 52/13 (tlw.) der Flur 8. Es umfasst eine Größe von ca.
7.770 qm.
Auf der Grundlage des Entwurfs fand die öffentliche Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.12.2019 bis einschließlich 17.01.2020 statt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
21.11.2019 um Stellungnahme bis zum 17.01.2020 gebeten.
Die
eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Das
Abwägungsergebnis einschließlich aller Planunterlagen steht digital zwecks
Prüfung und Beratung zum Satzungsbeschluss zur Verfügung.
Auf Wunsch
werden die Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.
Das Ergebnis
zu den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wird in der
Sitzung vorgestellt und eingehend erläutert.
K o l o s s e r |
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T r ü t k e n |
Fachdienst III |
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Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 19 „Sondergebiet IGS“, 6. Änderung einschließlich Begründung und Schallimmissionsprognose wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.