Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen
Bebauungsplan Nr. 19 "Sondergebiet IGS", 6. Änderung, Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 5/008/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 04.06.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 19 „Sondergebiet IGS“, 6. Änderung auf der Grundlage des Entwurfes zur Neugestaltung des IGS-Busbahnhofes aufzustellen. In der Sitzung am 19.11.2019 wurde dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 19, 6. Änderung zugestimmt und beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB  durchzuführen.

 

Aufgrund des heutigen baulichen Zustandes ist beabsichtigt, unter Berücksichtigung der Sicherheit und Barrierefreiheit, Planungsrecht für den Umbau der Haltestelle „Fürstenau, Schulzentrum“ mit zukünftig insgesamt voraussichtlich zehn Haltestellenpositionen und zusätzlich zwei Bushaltebuchten im Einmündungsbereich des Busbahnhofes an der Schorfteichstraße zu schaffen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 19, 6. Änderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt, da es sich bei der Planung insbesondere um die Nutzungsänderung bzw. den Umbau eines vorhandenen Busbahnhofes mit Stellplätzen im Innenbereich handelt. Es ist damit als Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 1  BauGB zu qualifizieren. Ferner wird die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens weder vorbereitet noch begründet. Außerdem sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten und es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes. Für Bebauungspläne der Innenentwicklung besteht bei einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 qm keine Pflicht zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.

 

Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Stadtgebiet Fürstenaus in der Gemarkung Fürstenau, Flur 7 und 8, zwischen der Integrierten Gesamtschule (IGS) im Westen und dem Wohngebiet an der Nelkenstraße im Osten nördlich der Schorfteichstraße. Das Plangebiet besteht aus den Flurstücken 72/6, 72/29, 202/6, 202/7 (tlw.) und 66/15 (tlw.) der Flur 7 sowie dem Flurstück 52/13 (tlw.) der Flur 8. Es umfasst eine Größe von ca. 7.770 qm.

 

Auf der Grundlage des Entwurfs fand die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.12.2019 bis einschließlich 17.01.2020 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.11.2019 um Stellungnahme bis zum 17.01.2020 gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Das Abwägungsergebnis einschließlich aller Planunterlagen steht digital zwecks Prüfung und Beratung zum Satzungsbeschluss zur Verfügung.

 

Auf Wunsch werden die Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.

 

Das Ergebnis zu den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wird in der Sitzung vorgestellt und eingehend erläutert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


K o l o s s e r

 

T r ü t k e n

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 19 „Sondergebiet IGS“, 6. Änderung einschließlich Begründung und Schallimmissionsprognose wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein (Kostenträger ist die Samtgemeinde Fürstenau)

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I