Betreff
Haushalt 2020 - Gebäude- und Grundstücksmanagement
Vorlage
FB 5/006/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Stadtrates am 03.12.2019 (St/StR/04/2019, P. Ö 12) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2020 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses fällt u. a. folgendes Produkt:

 

·       111.71 – Gebäude- und Grundstücksmanagement                                      S. 51 - 53

 

Ergebnishaushalt:

 

Wesentliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr haben sich bei den folgenden Sachkonten ergeben:

 

Sachkonto 341100 – Mieten und Pachten

Durch den Leerstand des Objekts Schwedenstr. 23 in Fürstenau und dem damit verbundenen Wegfall von Mieteinnahmen war der Ansatz für Mieten und Pachten im Vergleich zum Vorjahr um 3.200,00 € auf 10.700,00 € zu reduzieren.

 

Sachkonto 421100 – Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

Für die erforderliche Sanierung des alten Rathauses sind Mittel in Höhe von 100.000,00 € einzuplanen. Der Ansatz für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen war daher auf insgesamt 112.000,00 € zu erhöhen.

 

Investitionen:

 

Investitions-Nr. IFÜ-111-02 – Sammelinvestition – Liegenschaften, Gebäude Allgemein

Der Ansatz für die Veräußerung von Grundstücken wurde im Vergleich zum Vorjahr um 30.000,00 € wieder auf den Pauschalbetrag von 25.000,00 € reduziert, da die städtischen Grundstücke im Baugebiet Kollenpohl bereits verkauft wurden.

Der Ansatz für den Erwerb von Grundstücken wurde im Vergleich zum Vorjahr von 100.000,00 € auf 300.000,00 € erhöht, um beim zukünftigen Flächenankauf eine höhere Flexibilität zu erreichen.


Söhnchen

Kolosser

T r ü t k e n

Fachbereich 5

Fachdienst III

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf bei dem Produkt Gebäude- und Grundstücksmanagement (111.71) sind ohne weitere Änderungen im Haushaltsplan der Stadt Fürstenau für das Jahr 2020 zu veranschlagen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Haushaltsentwurf 2020 weist im Ergebnishaushalt einen Überschuss aus. Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Entschuldung.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I