Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 33 " Windpark Swatte Poele", 1. Änderung
Vorlage
FB 5/002/2020
Art
Beschlussvorlage Bippen

Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 beschlossen, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 „Windpark Swatte Poele“ eine 1. Änderung des Bebauungsplanes aufzustellen. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

In Ausführung des obigen Beschlusses fand die Öffentlichkeitsbeteiligung statt in der Zeit vom 02.12.2019 bis einschließlich 03.01.2020. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13.11.2019 um Stellungnahme bis zum 03.01.2020 gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Das Abwägungsergebnis einschließlich aller Planunterlagen (Stand: öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) stehen digital zwecks Prüfung und Beratung zum Auslegungsbeschluss zur Verfügung:

 

-       Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 „Swatte Poele“, 1. Änderung  

-       Entwurfsbegründung

-       Umweltbericht einschl. Anlagen

-       Artenschutzbeitrag einschl. Anlagen

-       Vorhaben- und Erschließungsplan

-       Schallimmissionsermittlung einschl. Anlagen

-       Schattenwurfprognose einschl. Anlagen

-       Einzelfallprüfung zur optischen Bedrängung

-       Abwägungsergebnis.

 

Auf Wunsch werden die Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.

 

Die IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, wird in der Sitzung das Ergebnis der Beteiligungsverfahren einschließlich der Abwägungsvorschläge vorstellen und eingehend erläutern.


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.

2.    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 33 „Windpark Swatte Poele“, 1. Änderung einschließlich Begründung, Umweltbericht einschl. Anlagen, Vorhaben- und Erschließungsplan, Schallimmissionsermittlung einschl. Anlagen, Schattenwurfprognose einschl. Anlagen und Einzelfallprüfung zur optischen Bedrängung wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB als Entwurf beschlossen.

3.    Auf der Grundlage des Entwurfs sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen.