Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 33 " Windpark Swatte Poele", 1. Änderung
Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner
Sitzung am 26.09.2019 beschlossen, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
33 „Windpark Swatte Poele“ eine 1. Änderung des Bebauungsplanes aufzustellen.
Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.
1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
In Ausführung des obigen Beschlusses fand
die Öffentlichkeitsbeteiligung statt in der Zeit vom 02.12.2019 bis
einschließlich 03.01.2020. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom 13.11.2019 um Stellungnahme bis zum 03.01.2020
gebeten.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden
geprüft und abgewogen. Das Abwägungsergebnis einschließlich aller
Planunterlagen (Stand: öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) stehen
digital zwecks Prüfung und Beratung zum Auslegungsbeschluss zur Verfügung:
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Entwurf
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 „Swatte Poele“, 1. Änderung
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Entwurfsbegründung
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Umweltbericht
einschl. Anlagen
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Artenschutzbeitrag
einschl. Anlagen
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Vorhaben-
und Erschließungsplan
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Schallimmissionsermittlung
einschl. Anlagen
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Schattenwurfprognose
einschl. Anlagen
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Einzelfallprüfung
zur optischen Bedrängung
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Abwägungsergebnis.
Auf Wunsch werden die Planunterlagen auch in
Papierform zur Verfügung gestellt.
Die IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, wird
in der Sitzung das Ergebnis der Beteiligungsverfahren einschließlich der
Abwägungsvorschläge vorstellen und eingehend erläutern.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 33 „Windpark Swatte Poele“, 1. Änderung einschließlich Begründung, Umweltbericht einschl. Anlagen, Vorhaben- und Erschließungsplan, Schallimmissionsermittlung einschl. Anlagen, Schattenwurfprognose einschl. Anlagen und Einzelfallprüfung zur optischen Bedrängung wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB als Entwurf beschlossen.
3. Auf der Grundlage des Entwurfs sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen.