Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 72 "Sondergebiet Windpark Südlich Hörsten", Stadt Fürstenau
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau
hat in seiner Sitzung am 04.06.2019 beschlossen, auf der Grundlage des
überarbeiteten Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 72 „Sondergebiet Windpark Südlich
Hörsten“ die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
erneut gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
In
Ausführung des obigen Beschlusses fand die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung
statt in der Zeit vom 08. Juli 2019 bis einschließlich 09. August 2019. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
19.06.2019 um Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist gebeten.
Die
eingegangenen Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren wurden geprüft und
abgewogen. Die Gesamtabwägung einschließlich aller Planunterlagen (Stand:
Satzungsbeschluss) stehen digital zwecks Prüfung und Beratung zum
Satzungsbeschluss zur Verfügung:
- Entwurf
zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72 „Sondergebiet Windpark Südlich
Hörsten“
- Entwurfsbegründung
- Umweltbericht mit Anlagen
- Artenschutzbeitrag mit Anlagen
- FFH-Verträglichkeitsprüfung
„Finkenfeld und Wiechholz“
- Vorhaben- und Erschließungsplan
- Schalltechnischer Bericht
- Bericht zur Schattenwurf-Untersuchung
- Einzelfallprüfung zur optischen
Bedrängung
- Hydrogeologisches Gutachten
- Gesamtabwägung
Auf Wunsch
werden die Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt. Die
Gruppensprechen haben jeweils einen Aktenordner mit allen Unterlagen erhalten.
Die IPW
Ingenieurplanung, Wallenhorst, wird in der Sitzung das Ergebnis der
Beteiligungsverfahren einschließlich der Gesamtabwägung vorstellen und
eingehend erläutern.
K o l o s s e r |
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T r ü t k e n |
Fachdienst III |
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Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. §§ 3 Abs. 1, 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 4 Abs. 1 und 4 Abs. 2 BauGB (einschl. erneutes Beteiligungsverfahren gem. § 4 a Abs. 3 BauGB - Gesamtabwägung) wird zugestimmt.
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 72 „Sondergebiet Windpark Südlich Hörsten“ einschließlich Begründung, Umweltbericht nebst Anlagen, Artenschutzbeitrag nebst Anlagen, FFH-Verträglichkeitsprüfung „Finkenfeld und Wiechholz“, Vorhaben- und Erschließungsplan, Schalltechnischer Bericht, Bericht zur Schattenwurf-Untersuchung, Einzelfallprüfung zur optischen Bedrängung und Hydrogeologisches Gutachten wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, der zu den Ergebnissen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse (Gesamtabwägung) als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.