Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 04.06.2019 beschlossen, auf der Grundlage des überarbeiteten Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 72 „Sondergebiet Windpark Südlich Hörsten“ die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

In Ausführung des obigen Beschlusses fand die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung statt in der Zeit vom 08. Juli 2019 bis einschließlich 09. August 2019. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.06.2019 um Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren wurden geprüft und abgewogen. Die Gesamtabwägung einschließlich aller Planunterlagen (Stand: Satzungsbeschluss) stehen digital zwecks Prüfung und Beratung zum Satzungsbeschluss zur Verfügung:

 

-           Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72 „Sondergebiet Windpark Südlich Hörsten“

-           Entwurfsbegründung

-           Umweltbericht mit Anlagen

-           Artenschutzbeitrag mit Anlagen         

-           FFH-Verträglichkeitsprüfung „Finkenfeld und Wiechholz“

-           Vorhaben- und Erschließungsplan

-           Schalltechnischer Bericht

-           Bericht zur Schattenwurf-Untersuchung

-           Einzelfallprüfung zur optischen Bedrängung

-           Hydrogeologisches Gutachten

-           Gesamtabwägung

 

 

Auf Wunsch werden die Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt. Die Gruppensprechen haben jeweils einen Aktenordner mit allen Unterlagen erhalten.

 

Die IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, wird in der Sitzung das Ergebnis der Beteiligungsverfahren einschließlich der Gesamtabwägung vorstellen und eingehend erläutern.

 


K o l o s s e r

 

T r ü t k e n

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. §§ 3 Abs. 1,  3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 4 Abs. 1 und  4 Abs. 2 BauGB (einschl. erneutes Beteiligungsverfahren gem. § 4 a Abs. 3 BauGB - Gesamtabwägung) wird zugestimmt.

2.    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 72 „Sondergebiet Windpark Südlich Hörsten“ einschließlich Begründung, Umweltbericht nebst Anlagen, Artenschutzbeitrag nebst Anlagen, FFH-Verträglichkeitsprüfung „Finkenfeld und Wiechholz“, Vorhaben- und Erschließungsplan, Schalltechnischer Bericht, Bericht zur Schattenwurf-Untersuchung, Einzelfallprüfung zur optischen Bedrängung und Hydrogeologisches Gutachten wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, der zu den Ergebnissen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse (Gesamtabwägung) als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I