Bebauungsplan Nr. 75 "St. Reginenstift", Stadt Fürstenau
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am
04.06.2019 dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 75 „St. Reginenstift“ zugestimmt
und beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs die Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Das St. Reginenstift wurde 1892 als
katholisches Krankenhaus gegründet und 1995 zu einem Altenpflege- und Wohnheim
umgebaut. 2019 soll das Reginenstift durch Umbau, Abriss und Neubau
modernisiert und erweitert werden. Aus diesem Grund wird das derzeitig gültige
Planungsrecht für diesen Bereich zum neuen Bebauungsplan Nr. 75 „St.
Reginenstift“ zusammengefasst.
Der Bebauungsplan Nr. 75 wird im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt, da das Vorhaben dem
Ziel der Nachnutzung der Gemeinbedarfsfläche „Krankenhaus“ sowie der
Erweiterung der Überbaubarkeit im bebauten Innenbereich der Stadt Fürstenau
dient. Es ist damit als Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Abs. 1
Satz 1 BauGB zu qualifizieren. Ferner
wird die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens weder vorbereitet noch
begründet. Außerdem sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten und
es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes
oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes. Für Bebauungspläne der
Innenentwicklung besteht bei einer zulässigen Grundfläche von weniger als
20.000 qm keine Pflicht zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.
Das Plangebiet befindet sich am östlichen
Rand der Fürstenauer Altstadt. Dort trifft die in West-Ost-Richtung verlaufende
Verlängerung der „Großen Straße“, die „Buten-Porten“, auf die K 117, die im
weiteren Verlauf in nordöstlicher Richtung „Wegemühlenweg“ und in südöstlicher
Richtung Osnabrücker Straße“ heißt.
Auf der Grundlage des Entwurfs fand die öffentliche Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.06.2019 bis einschließlich 26.07.2019 statt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
06.06.2019 um Stellungnahme bis zum 26.07.2019 gebeten.
Die
eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind dieser Vorlage im Rahmen
der Abwägung zum Satzungsbeschluss
zwecks Prüfung und Beschlussfassung beigefügt. Ebenso liegt der Entwurf zum
Bebauungsplan Nr. 75 „St. Reginenstift“ einschließlich Begründung (Stand:
Satzungsbeschluss) bei.
Das Ergebnis
zu den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wird in der
Sitzung vorgestellt und eingehend erläutert.
K o l o s s e r |
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T r ü t k e n |
Fachdienst III |
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Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 75 „St. Reginenstift“ einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im doppischen Produkthaushalt 2019 der Stadt Fürstenau stehen unter dem Produkt 511.20 Städtebauliche Sanierung die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung.
M o o r m a n n
Fachdienst I