Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen
Bebauungsplan Nr. 75 "St. Reginenstift", Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 5/041/2019
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 04.06.2019 dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 75 „St. Reginenstift“ zugestimmt und beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Das St. Reginenstift wurde 1892 als katholisches Krankenhaus gegründet und 1995 zu einem Altenpflege- und Wohnheim umgebaut. 2019 soll das Reginenstift durch Umbau, Abriss und Neubau modernisiert und erweitert werden. Aus diesem Grund wird das derzeitig gültige Planungsrecht für diesen Bereich zum neuen Bebauungsplan Nr. 75 „St. Reginenstift“ zusammengefasst.

 

Der Bebauungsplan Nr. 75 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt, da das Vorhaben dem Ziel der Nachnutzung der Gemeinbedarfsfläche „Krankenhaus“ sowie der Erweiterung der Überbaubarkeit im bebauten Innenbereich der Stadt Fürstenau dient. Es ist damit als Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 1  BauGB zu qualifizieren. Ferner wird die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens weder vorbereitet noch begründet. Außerdem sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten und es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes. Für Bebauungspläne der Innenentwicklung besteht bei einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 qm keine Pflicht zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.

 

Das Plangebiet befindet sich am östlichen Rand der Fürstenauer Altstadt. Dort trifft die in West-Ost-Richtung verlaufende Verlängerung der „Großen Straße“, die „Buten-Porten“, auf die K 117, die im weiteren Verlauf in nordöstlicher Richtung „Wegemühlenweg“ und in südöstlicher Richtung Osnabrücker Straße“ heißt.

 

Auf der Grundlage des Entwurfs fand die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.06.2019 bis einschließlich 26.07.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 06.06.2019 um Stellungnahme bis zum 26.07.2019 gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind dieser Vorlage im Rahmen der  Abwägung zum Satzungsbeschluss zwecks Prüfung und Beschlussfassung beigefügt. Ebenso liegt der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 75 „St. Reginenstift“ einschließlich Begründung (Stand: Satzungsbeschluss) bei.

 

Das Ergebnis zu den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wird in der Sitzung vorgestellt und eingehend erläutert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


K o l o s s e r

 

T r ü t k e n

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 75 „St. Reginenstift“ einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im doppischen Produkthaushalt 2019 der Stadt Fürstenau stehen unter dem Produkt 511.20 Städtebauliche Sanierung die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I