Betreff
Kompensation - Wegerandstreifen
Vorlage
FG 60/010/2019
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Für die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen ist die Stadt Fürstenau regelmäßig auf der Suche nach Flächen, die für eine Kompensation geeignet sind. Nicht außer Acht lassen sollte man dabei, dass bereits eigene Flächen, in Form von Wegerandstreifen, kostenlos zur Verfügung stehen und durchaus Potenzial zur Aufwertung und Anerkennung als Kompensationsfläche bergen.

 

Die Flurstücke der Wege und Straßen sind häufig breiter, als man in der Örtlichkeit zunächst annehmen würde. Das liegt daran, dass der Seitenraum bisher ungenutzt ist oder den angrenzenden Äckern zugeschlagen und fremdbewirtschaftet wird. Für diese Flächen besteht Potenzial zur Aufwertung.

 

Anerkannt nach dem Osnabrücker Kompensationsmodell werden alle Maßnahmen auf bisher fremdgenutzten Wegerandstreifen. Auch Randstreifen, die nicht fremdgenutzt werden,  können aufgewertet werden, das Potenzial ist jedoch geringer. Krautige Säume und Blühstreifen müssen für die Anerkennung als Kompensationsmaßnahme eine Mindestbreite von 1,50 m aufweisen und mindestens 0,50 m vom Fahrbahnrand entfernt bleiben. Für Gehölzstrukturen ist eine Aufwertung erst nach mindestens 1,50 m hinter dem Fahrbahnrand möglich, die Mindestbreite für die Pflanzung beträgt dann mindestens 3 m.

 

Es wurden bereits planmäßig ca. 5.000 € für die Durchführung einer Flächenpotenzialanalyse in den Gemarkungen Settrup und Fürstenau ausgegeben. Die Potenzialanalyse, bei welcher Luftbilder mit den digitalen Flurstückkarten abgeglichen werden, wurde von Herrn Zapp, Forsthof Artland GmbH, durchgeführt. Im Ergebnis wird festgestellt, dass durchaus Aufwertungspotenzial besteht und ca. 50.868 m² Fläche (davon ca. 37.313 m² fremdgenutzt) für Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung stehen.

 

Geplant ist nun, die Potenzialanalyse auch auf die Gemarkungen Schwagstorf, Kellinghausen und Lütkeberge auszuweiten. Für die Gemarkung Hollenstede kann aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Flurbereinigung und damit zusammenhängend, fehlender Kartengrundlagen, noch keine Flächenpotenzialanalyse durchgeführt werden.

 

Nach der Analyse folgt eine Kartierung der Flächen, dann eine überschlägige Maßnahmenkonzeption in Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde und letztlich die konkrete Erarbeitung eines Maßnahmenkonzepts mit Pflege- und Entwicklungsplanung. Die genannten Schritte müssen durch einen Fachplaner erfolgen. Anschließend kann ein Beschluss zur Aufnahme der Flächen in das Öko-Konto gefasst werden.

 

In der angefügten Kostenaufstellung von Herrn Zapp ist zu erkennen, dass sich die gesamten Planungskosten für die Gemarkungen Fürstenau, Settrup, Schwagstorf, Kellinghausen und Lütkeberge auf 39.000 € belaufen. Wie erläutert, wurden bereits ca. 5.000 € für eine erste Flächenpotenzialanalyse ausgegeben, weitere Mittel stehen jedoch nicht zur Verfügung. Um das Projekt jedoch voranzutreiben und auch die Kartierung, die aufgrund von Blütezeiten noch kurzfristig im Juni stattfinden soll, beauftragen zu können, wären die restlichen 34.000 € überplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe ist über Einsparungen bei Haushaltsresten gewährleistet.

 

Für die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen ist zukünftig Geld in den Haushalt einzuplanen. Sowohl die Kosten für die Ausführung der Kompensationsarbeiten als auch die jetzt anfallenden Planungskosten können im Zuge der Kostenerstattung für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu einem großen Teil refinanziert werden.

  


W i n t e r

K o l o s s e r

T r ü t k e n

Fachbereich 60

Fachdienst III

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Für die Kompensationsmaßnahme „Wegerandstreifen“ wird für das Jahr 2019 eine Summe von 34.000,00 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

2. Die Deckung der Ausgabe ist  durch Einsparungen bei anderen Maßnahmen zu gewährleisten.

3. Die Ausgaben sollen über die Erhebung von Kostenerstattungen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen refinanziert werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: 39.000,00 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  5.000,00 € wurden bereits im Haushalt 2019 eingeplant

 

Betroffener Haushaltsbereich

 Ergebnishaushalt             Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Kostenträger 602.00.01/ Kostenstelle 541.10 / Konto: 096031

Investitions-Nr.:

 Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung

     und müssen außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur

     Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung:

 Es entstehen jährliche Folgekosten für die Umsetzung und Pflege der Kompensationsmaßnahmen

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I