Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.09.2018 zum Windpark Südlich Hörsten mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:

 

 

  1. Der Errichtung von Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von ca. 159 m und einer Gesamthöhe von ca. 228 m im geplanten Windparkbereich „Südlich Hörsten“ wird zugestimmt.
  2. Zur Minimierung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden die Windenergieanlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung installiert.
  3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan-Entwurf  Nr. 72 „SO Windpark Südlich Hörsten“ ist entsprechend zu überarbeiten.
  4. Nach Vorlage des überarbeiteten Entwurfs sind gem. § 4a Abs. 3 BauGB die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.

 

 

In Ausführung des v. g. Beschlusses wurde der Entwurf von der IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, überarbeitet. Der Entwurf wird in der Sitzung vorgestellt und eingehend erläutert.

 


K o l o s s e r

 

T r ü t k e n

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird nach Beratung in der Sitzung ausgesprochen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I