Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 72 "Sondergebiet Südlich Hörsten", Stadt Fürstenau
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 72 "Sondergebiet Südlich Hörsten", Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 5/029/2019
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.09.2018 zum Windpark Südlich Hörsten mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:
- Der Errichtung von
Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von ca. 159 m und einer Gesamthöhe
von ca. 228 m im geplanten Windparkbereich „Südlich Hörsten“ wird
zugestimmt.
- Zur Minimierung der
Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden die Windenergieanlagen mit
einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung installiert.
- Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan-Entwurf Nr. 72 „SO Windpark Südlich
Hörsten“ ist entsprechend zu überarbeiten.
- Nach Vorlage des
überarbeiteten Entwurfs sind gem. § 4a Abs. 3 BauGB die öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.
In Ausführung des v. g. Beschlusses wurde der Entwurf von der IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, überarbeitet. Der Entwurf wird in der Sitzung vorgestellt und eingehend erläutert.
K o l o s s e r |
|
T r ü t k e n |
Fachdienst III |
|
Stadtdirektor |
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird nach Beratung in der Sitzung ausgesprochen.