Betreff
53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 5/026/2019
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 14.02.2019 u. a. beschlossen, den Entwurf der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Flächennutzungsplan wird geändert, um die Verkehrssituation im Bereich der Grundschule Fürstenau und des neuen Kindergartens zu verbessern.

 

Das Plangebiet befindet sich im Nordosten des Stadtgebietes von Fürstenau und umfasst eine Fläche von ca. 1,0 ha. Es umfasst den Kreuzungsbereich der Bürgerschützenstraße, der Straße Am Gültum und der K 117 Dalumer Straße sowie die nördlich der Kreisstraße liegende Grünfläche. Im Norden reicht der Geltungsbereich entlang der Straße Am Gültum bis zum Abzweig zum Schulreitsportzentrum.

 

In Ausführung des obigen Beschlusses fand die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18. März 2019 bis einschließlich 23. April 2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 27.02.2019 um Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist  bis spätestens zum 23. April 2019 gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind dieser Vorlage mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen zwecks Prüfung und Beschlussfassung beigefügt. Folgende Unterlagen (Stand: Feststellungsbeschluss) liegen der Vorlage per CD bei:

 

-       Entwurf der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau

-       Entwurfsbegründung

-       Umweltbericht inkl. Artenschutzbeitrag

-       Schalltechnische Untersuchung

-       Gesamtabwägung.

 

In der Sitzung wird das Ergebnis zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB und die Gesamtabwägung zum Feststellungsbeschluss der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau vorgestellt und eingehend erläutert.

 

 


K o l o s s e r

 

T r ü t k e n

Fachdienst III

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 

-       Gesamtabwägung zum Feststellungsbeschluss

-       CD mit Planunterlagen zum Feststellungsbeschluss

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Feststellungsbeschluss:

 

  1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
  2. Die vorliegende 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau einschließlich Begründung, Umweltbericht inkl. Artenschutzbeitrag und Schalltechnische Untersuchung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB und des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im doppischen Produkthaushalt 2018 der Samtgemeinde Fürstenau wurden unter dem Produkt 511.10 Gemeindeentwicklung für die Aufstellung der 53 Änderung des Flächennutzungsplanes Haushaltsmittel eingeplant.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I