Betreff
Finanzausgleich Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 3/009/2019
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Sachverhaltsdarstellung:

 

Die finanzielle Lage der Mitgliedsgemeinden in der Samtgemeinde Fürstenau ist derzeit sehr unterschiedlich. Die Ertragslage bei den Steuern und ähnlichen Abgaben stellt sich für die Jahre 2015 bis 2019 so dar:

 

 

Bei der Stadt Fürstenau sind diese im Vergleich zu 2015 um rd.16 % gestiegen, während Berge eine Steigerung um rd. 13 % und Bippen um rd. 14 % zu verzeichnen hatte. Auf den ersten Blick sind die Steigerungsraten vergleichbar, aber absolut sind dieses in Fürstenau 1.124 T€, in Berge 314 T€ und in Bippen 262 T€. Hinzu kommt noch, dass in Fürstenau und in Bippen höhere Steuererträge umlagefrei sind.

 

Die umlagefreien Erträge (Hundesteuer und Vergnügungssteuer) sehen wie folgt aus:

 

 

Dadurch bedingt hat sich die finanzielle Lage der Stadt Fürstenau in den letzten Jahren deutlich verbessert.

 

Die Kassenlage hat sich folgerichtig bei der Stadt Fürstenau verbessert und bei den beiden Mitgliedsgemeinden Bippen und Berge verschlechtert. In der Samtgemeinde hat die erhöhte Umlagebasis, sowie Veränderungen in Finanzstrukturen (insbesondere Finanzierung der Kinderbetreuung) ebenfalls zu Verbesserungen der Kassenlage geführt.

 

 

Dargestellt ist hier der Kassenbestand zum 31.12. des Jahres.

 

Derzeit ist es so, dass die Stadt Fürstenau alle Investitionen aus dem im Finanzhaushalt nach Abzug der Tilgung verbleibenden übersteigenden Betrag und der guten Kassenlage finanziert. Daher ist im Ergebnishaushalt nur die finanzielle Belastung über die Abschreibung (Nutzungsdauer der Investition) zu finden.

Bippen und Berge müssen den übersteigenden Betrag nach Abzug der Tilgung zur Rückführung der Liquiditätskredite einsetzen, dieses ist in den gesetzlichen Vorschriften festgelegt. Eine Finanzierung der Investitionen ist daher nur aus Krediten möglich und zulässig. Daher ist im Ergebnishaushalt die finanzielle Belastung neben der Abschreibung auch noch durch die Zinsen gegeben. Auch verringert die höhere Tilgung dann eine weitere Rückführung der Liquiditätskredite. Insgesamt ist eine dauerhafte Verbesserung der Finanzlage erst dann für Bippen und Berge zu verzeichnen, wenn die Liquiditätskredite zurückgeführt werden und aus dem im Finanzhaushalt nach Abzug der Tilgung verbleibenden übersteigenden Betrag die Investitionen finanziert werden können.

 

Grundsätzlich ist es Aufgabe und Ziel der Samtgemeinde Fürstenau, die finanzielle Lage und damit die Lebensverhältnisse im Samtgemeindegebiet gleichwertig zu gestalten.

Die vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen in der Samtgemeinde Fürstenau wie Ausbau der Kinderbetreuung, Schulsanierung und –ausbau, Freibädersanierung, Feuerwehrbedarfsplan, führen zu einem erhöhten Finanzbedarf der Samtgemeinde. Trotz dieser Herausforderungen sind die Jahresabschlüsse seit 2015 aber deutlich positiver, als geplant. Dies resultiert teilweise aus Einmaleffekten der Umstellung in der Finanzierung der frühkindlichen Bildung. Die Samtgemeinde finanziert sich neben den Finanzausgleichsleistungen, Gebühren und Beiträge vorrangig über die Samtgemeindeumlage unter entsprechender Anwendung der Vorschriften über die Kreisumlage (§ 111 Abs. 3 NKomVG). Die Rechtsprechung der letzten Jahre hat sich bezüglich der Kreisumlage und damit auch bezüglich der Samtgemeindeumlage deutlich verändert. Nach Aussage des Städte-und Gemeindebundes ist in analoger Anwendung der Vorschriften für die Kreisumlage die Samtgemeindeumlage nachrangiges Finanzierungmittel. Somit sind Überschüsse der Samtgemeinde der Jahre 2015 bis 2018 aus der Samtgemeindeumlagezahlung entstanden.

 

Folgende Lösungsmöglichkeiten bestehen:

 

  1. Absenkung der Samtgemeindeumlage

 

Grundsätzlich kann die Samtgemeinde Fürstenau die Samtgemeindeumlage absenken. Die Ergebnisse der Vorjahre geben dieses grundsätzlich her. Bisher war es so, dass die Ergebnisverbesserungen der Vorjahre sich vielfach aus Einmaleffekten, Zuweisungen des Landkreises und Einsparbemühungen der Verwaltung ergeben haben. Die Planungszahlen der Jahre zeigten nur geringfügige Überschüsse.

 

Zwar ist eine jährliche Absenkung bzw. Anhebung der Samtgemeindeumlage möglich, politisch aber wenig realistisch und in Anbetracht der Kommunalwahlen 2021 keine gute Lösung.

 

  1. Zuschüsse der Samtgemeinde Fürstenau im investiven Bereich

In der Ratssitzung am 28. März 2019 ist beschlossen worden, dass Möglichkeiten zum Ausgleich im investiven Bereich zwischen Samtgemeinde und Mitgliedsgemeinden ausgelotet werden.

Ein investiver Zuschuss der Samtgemeinde an eine Mitgliedsgemeinde wird als Auszahlung im Finanzhaushalt verbucht und bei der Mitgliedsgemeinde folgerichtig als Einzahlung im Finanzhaushalt gebucht. Dadurch erhöht sich der Kreditbedarf der Samtgemeinde, die Abschreibung, Zinsen und Tilgung erhöhen sich entsprechend, verändern (=verschlechtern) über die Laufzeit des Kredites und die Nutzungsdauer der Investition (Dauer der Abschreibung) das Ergebnis der Samtgemeinde. Bei der Mitgliedsgemeinde verbessert sich das Ergebnis durch die Abschreibung des Zuschusses über die Nutzungsdauer der Investition.

Ein Beispiel:

Bei einem Zuschuss über 200.000 €, einer Nutzungsdauer über 20 Jahre und einer Kreditaufnahme durch die Samtgemeinde verschlechtert sich das Ergebnis der Samtgemeinde durchschnittlich über einen Zeitraum von 25 Jahren jährlich um rd. 18.000 €, abhängig von der Verzinsung und der Laufzeit des Darlehens.

Bei der Mitgliedsgemeinde verbessert sich das Ergebnis um jährlich 10.000 €.

Eine schnelle dauerhafte Verbesserung der Finanzlage einer Mitgliedsgemeinde ist durch einen investiven Zuschuss nicht zu erreichen.

 

 

  1. Beteiligung der Mitgliedsgemeinden am Ergebnis

 

Eine Rückgabe/ Rückzahlung der Samtgemeindeumlage abhängig vom Ergebnis ist von der Gesetzessystematik nicht vorgesehen. Die Samtgemeindeumlage ist ein allgemeines Deckungsmittel und als solches nicht in der Spitzabrechnung. Letztendlich ist aber eine Samtgemeinde nur (finanziell) so stark wie ihre Mitgliedsgemeinden. Daher ist eine langfristige Lösung für Bippen und Berge erforderlich.

Derzeit besteht eine angespannte Liquidität in den Mitgliedsgemeinden Bippen und Berge, so dass Überschüsse im Ergebnishaushalt erst zur Rückführung des Liquiditätskredites verwendet werden müssen und erst nach vollständiger Rückführung für Investitionen zur Verfügung stehen. Daher muss das vorrangige Ziel sein, die Liquidität nachhaltig zu verbessern, damit in Bippen und Berge ebenfalls die Investitionen aus den übersteigenden Beträgen des Finanzhaushaltes gezahlt werden können.

Nach der derzeitigen Planung sehen die Haushalte Berge und Bippen folgende Überschüsse im Finanzhaushalt vor (Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit), die zur Rückführung der Liquiditätskredite und anschließend für Investitionen zur Verfügung stehen:

Haushalt Berge

Haushalt Bippen

 

Eine Rückführung des Liquiditätskredites – und somit die Möglichkeit, Investitionen über Überschüsse des Finanzhaushaltes zu finanzieren – besteht rein rechnerisch für die Gemeinde Berge erst 2021 und für Bippen 2020, wenn die geplanten Annahmen so zutreffen. Unterstützt werden könnte diese in absehbarer Zeit mögliche Verbesserung der Finanzlage der Mitgliedsgemeinden durch eine Beteiligung der Mitgliedsgemeinden am Ergebnis der Samtgemeinde im Verhältnis ihrer Zahlungen der Samtgemeindeumlage.

Der Vorteil einer solchen Variante ist, dass in Abhängigkeit von der finanziellen Lage der Samtgemeinde die Finanzlage der Mitgliedsgemeinden verbessert bzw. weiter verstärkt wird. So könnten sowohl die Mitgliedsgemeinden als auch die Samtgemeinde gut gerüstet in die Zeit des Abschwungs (den die Experten schon seit einigen Jahren befürchten) gehen. Auch kommen die Zuschüsse des Landkreises Osnabrück, welche letztendlich die Finanzlage der Samtgemeinde deutlich verbessert haben, ebenfalls bei den Mitgliedsgemeinden an.

Ein Beispiel:

 

Ein Ausgleich unterschiedlicher finanzieller Belastungen, wie sie beispielweise im Bereich Breitband existieren, findet allerdings nicht statt.

Ergänzende Anregungen werden gesammelt und in der Sitzung vorgestellt.

 


M o o r m a n n

 

T r ü t k e n

Fachdienst I

 

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

 

keiner