Sachverhaltsdarstellung:
Die finanzielle Lage der Mitgliedsgemeinden in der Samtgemeinde
Fürstenau ist derzeit sehr unterschiedlich. Die Ertragslage bei den Steuern und
ähnlichen Abgaben stellt sich für die Jahre 2015 bis 2019 so dar:
Bei der Stadt Fürstenau sind diese im Vergleich zu 2015 um rd.16 %
gestiegen, während Berge eine Steigerung um rd. 13 % und Bippen um rd. 14 % zu
verzeichnen hatte. Auf den ersten Blick sind die Steigerungsraten vergleichbar,
aber absolut sind dieses in Fürstenau 1.124 T€, in Berge 314 T€ und in Bippen
262 T€. Hinzu kommt noch, dass in Fürstenau und in Bippen höhere Steuererträge
umlagefrei sind.
Die umlagefreien Erträge (Hundesteuer und Vergnügungssteuer) sehen wie
folgt aus:
Dadurch bedingt hat sich die finanzielle Lage der Stadt Fürstenau in den
letzten Jahren deutlich verbessert.
Die Kassenlage hat sich folgerichtig bei der Stadt Fürstenau verbessert
und bei den beiden Mitgliedsgemeinden Bippen und Berge verschlechtert. In der
Samtgemeinde hat die erhöhte Umlagebasis, sowie Veränderungen in
Finanzstrukturen (insbesondere Finanzierung der Kinderbetreuung) ebenfalls zu
Verbesserungen der Kassenlage geführt.
Dargestellt ist hier der Kassenbestand zum 31.12. des Jahres.
Derzeit ist es so, dass die Stadt Fürstenau alle Investitionen aus dem
im Finanzhaushalt nach Abzug der Tilgung verbleibenden übersteigenden Betrag
und der guten Kassenlage finanziert. Daher ist im Ergebnishaushalt nur die finanzielle
Belastung über die Abschreibung (Nutzungsdauer der Investition) zu finden.
Bippen und Berge müssen den übersteigenden
Betrag nach Abzug der Tilgung zur Rückführung der Liquiditätskredite einsetzen,
dieses ist in den gesetzlichen Vorschriften festgelegt. Eine Finanzierung der
Investitionen ist daher nur aus Krediten möglich und zulässig. Daher ist im
Ergebnishaushalt die finanzielle Belastung neben der Abschreibung auch noch
durch die Zinsen gegeben. Auch verringert die höhere Tilgung dann eine weitere
Rückführung der Liquiditätskredite. Insgesamt ist eine dauerhafte Verbesserung
der Finanzlage erst dann für Bippen und Berge zu verzeichnen, wenn die Liquiditätskredite
zurückgeführt werden und aus dem im Finanzhaushalt nach Abzug der Tilgung
verbleibenden übersteigenden Betrag die Investitionen finanziert werden können.
Grundsätzlich ist es Aufgabe und Ziel der
Samtgemeinde Fürstenau, die finanzielle Lage und damit die Lebensverhältnisse
im Samtgemeindegebiet gleichwertig zu gestalten.
Die
vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen in der Samtgemeinde Fürstenau wie
Ausbau der Kinderbetreuung, Schulsanierung und –ausbau, Freibädersanierung,
Feuerwehrbedarfsplan, führen zu einem erhöhten Finanzbedarf der Samtgemeinde.
Trotz dieser Herausforderungen sind die Jahresabschlüsse seit 2015 aber
deutlich positiver, als geplant. Dies resultiert teilweise aus Einmaleffekten
der Umstellung in der Finanzierung der frühkindlichen Bildung. Die Samtgemeinde
finanziert sich neben den Finanzausgleichsleistungen, Gebühren und Beiträge vorrangig
über die Samtgemeindeumlage unter entsprechender Anwendung der Vorschriften
über die Kreisumlage
(§
111 Abs. 3 NKomVG). Die Rechtsprechung der letzten Jahre hat sich bezüglich der
Kreisumlage und damit auch bezüglich der Samtgemeindeumlage deutlich verändert.
Nach Aussage des Städte-und Gemeindebundes ist in analoger Anwendung der
Vorschriften für die Kreisumlage die Samtgemeindeumlage nachrangiges
Finanzierungmittel. Somit sind Überschüsse der Samtgemeinde der Jahre 2015 bis
2018 aus der Samtgemeindeumlagezahlung entstanden.
Folgende Lösungsmöglichkeiten bestehen:
- Absenkung
der Samtgemeindeumlage
Grundsätzlich kann die Samtgemeinde Fürstenau die
Samtgemeindeumlage absenken. Die Ergebnisse der Vorjahre geben dieses
grundsätzlich her. Bisher war es so, dass die Ergebnisverbesserungen der
Vorjahre sich vielfach aus Einmaleffekten, Zuweisungen des Landkreises und
Einsparbemühungen der Verwaltung ergeben haben. Die Planungszahlen der Jahre
zeigten nur geringfügige Überschüsse.
Zwar ist eine jährliche Absenkung bzw. Anhebung der
Samtgemeindeumlage möglich, politisch aber wenig realistisch und in Anbetracht
der Kommunalwahlen 2021 keine gute Lösung.
- Zuschüsse
der Samtgemeinde Fürstenau im investiven Bereich
In der Ratssitzung
am 28. März 2019 ist beschlossen worden, dass Möglichkeiten zum Ausgleich im
investiven Bereich zwischen Samtgemeinde und Mitgliedsgemeinden ausgelotet
werden.
Ein investiver
Zuschuss der Samtgemeinde an eine Mitgliedsgemeinde wird als Auszahlung im
Finanzhaushalt verbucht und bei der Mitgliedsgemeinde folgerichtig als
Einzahlung im Finanzhaushalt gebucht. Dadurch erhöht sich der Kreditbedarf der
Samtgemeinde, die Abschreibung, Zinsen und Tilgung erhöhen sich entsprechend,
verändern (=verschlechtern) über die Laufzeit des Kredites und die
Nutzungsdauer der Investition (Dauer der Abschreibung) das Ergebnis der
Samtgemeinde. Bei der Mitgliedsgemeinde verbessert sich das Ergebnis durch die
Abschreibung des Zuschusses über die Nutzungsdauer der Investition.
Ein Beispiel:
Bei einem Zuschuss über 200.000 €, einer Nutzungsdauer
über 20 Jahre und einer Kreditaufnahme durch die Samtgemeinde verschlechtert
sich das Ergebnis der Samtgemeinde durchschnittlich über einen Zeitraum von 25
Jahren jährlich um rd. 18.000 €, abhängig von der Verzinsung und der Laufzeit
des Darlehens.
Bei der Mitgliedsgemeinde verbessert sich
das Ergebnis um jährlich 10.000 €.
Eine schnelle dauerhafte Verbesserung der
Finanzlage einer Mitgliedsgemeinde ist durch einen investiven Zuschuss nicht zu
erreichen.
- Beteiligung der Mitgliedsgemeinden am
Ergebnis
Eine Rückgabe/ Rückzahlung der Samtgemeindeumlage abhängig
vom Ergebnis ist von der Gesetzessystematik nicht vorgesehen. Die
Samtgemeindeumlage ist ein allgemeines Deckungsmittel und als solches nicht in
der Spitzabrechnung. Letztendlich ist aber eine Samtgemeinde nur (finanziell)
so stark wie ihre Mitgliedsgemeinden. Daher ist eine langfristige Lösung für
Bippen und Berge erforderlich.
Derzeit
besteht eine angespannte Liquidität in den Mitgliedsgemeinden Bippen und Berge,
so dass Überschüsse im Ergebnishaushalt erst zur Rückführung des
Liquiditätskredites verwendet werden müssen und erst nach vollständiger
Rückführung für Investitionen zur Verfügung stehen. Daher muss das vorrangige
Ziel sein, die Liquidität nachhaltig zu verbessern, damit in Bippen und Berge
ebenfalls die Investitionen aus den übersteigenden Beträgen des
Finanzhaushaltes gezahlt werden können.
Nach
der derzeitigen Planung sehen die Haushalte Berge und Bippen folgende
Überschüsse im Finanzhaushalt vor (Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit),
die zur Rückführung der Liquiditätskredite und anschließend für Investitionen
zur Verfügung stehen:
Haushalt
Berge
Haushalt
Bippen
Eine
Rückführung des Liquiditätskredites – und somit die Möglichkeit, Investitionen
über Überschüsse des Finanzhaushaltes zu finanzieren – besteht rein rechnerisch
für die Gemeinde Berge erst 2021 und für Bippen 2020, wenn die geplanten
Annahmen so zutreffen. Unterstützt werden könnte diese in absehbarer Zeit
mögliche Verbesserung der Finanzlage der Mitgliedsgemeinden durch eine
Beteiligung der Mitgliedsgemeinden am Ergebnis der Samtgemeinde im Verhältnis
ihrer Zahlungen der Samtgemeindeumlage.
Der
Vorteil einer solchen Variante ist, dass in Abhängigkeit von der finanziellen
Lage der Samtgemeinde die Finanzlage der Mitgliedsgemeinden verbessert bzw.
weiter verstärkt wird. So könnten sowohl die Mitgliedsgemeinden als auch die
Samtgemeinde gut gerüstet in die Zeit des Abschwungs (den die Experten schon
seit einigen Jahren befürchten) gehen. Auch kommen die Zuschüsse des
Landkreises Osnabrück, welche letztendlich die Finanzlage der Samtgemeinde
deutlich verbessert haben, ebenfalls bei den Mitgliedsgemeinden an.
Ein
Beispiel:
Ein
Ausgleich unterschiedlicher finanzieller Belastungen, wie sie beispielweise im
Bereich Breitband existieren, findet allerdings nicht statt.
Ergänzende
Anregungen werden gesammelt und in der Sitzung vorgestellt.
M o o r m a n n |
|
T r ü t k e n |
Fachdienst I |
|
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
keiner