Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen
Bebauungsplan Nr. 74 "Am Gültum", Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 5/024/2019
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 05.03.2019  u. a. beschlossen, auf der Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 74 „Am Gültum“ die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich durchzuführen.

 

Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um die Verkehrssituation im Bereich der Grundschule Fürstenau und des neuen Kindergartens zu verbessern.

 

Das Plangebiet befindet sich im Nordosten des Stadtgebietes von Fürstenau und umfasst eine Fläche von ca. 1,0 ha. Es umfasst den Kreuzungsbereich der Bürgerschützenstraße, der Straße Am Gültum und der K 117 Dalumer Straße sowie die nördlich der Kreisstraße liegende Grünfläche. Im Norden reicht der Geltungsbereich entlang der Straße Am Gültum bis zum Abzweig zum Schulreitsportzentrum.

 

In Ausführung des obigen Beschlusses fand die Öffentlichkeitsbeteiligung statt in der Zeit vom 25. März 2019 bis einschließlich 29. April 2019. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 06.03.2019 um Stellungnahme bis zum 29. April 2019 gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind dieser Vorlage im Rahmen der  Gesamtabwägung zum Satzungsbeschluss zwecks Prüfung und Beschlussfassung beigefügt. Folgende Unterlagen (Stand: Satzungsbeschluss) liegen der Vorlage per CD bei:

 

-           Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 74 „Am Gültum“

-           Entwurfsbegründung

-           Umweltbericht inkl. Artenschutzbeitrag

-           Schalltechnische Untersuchung

-           Gesamtabwägung

 

Auf Wunsch werden die Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.

 

Die IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, wird in der Sitzung das Ergebnis zu den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB  vorstellen und eingehend erläutern.

 


K o l o s s e r

 

T r ü t k e n

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 

-       Gesamtabwägung zum Satzungsbeschluss

-       CD mit Planunterlagen (Stand: Satzungsbeschluss)

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 74 „Am Gültum“ einschließlich Begründung, Umweltbericht, und Schalltechnische Beurteilung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Samtgemeinde Fürstenau ist alleiniger Kostenträger. Auf die Stadt Fürstenau entfallen keine Kosten.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I