Bebauungsplan Nr. 74 "Am Gültum", Stadt Fürstenau
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am
05.03.2019 u. a. beschlossen, auf der
Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 74 „Am Gültum“ die öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich durchzuführen.
Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um die Verkehrssituation im Bereich
der Grundschule Fürstenau und des neuen Kindergartens zu verbessern.
Das Plangebiet befindet sich im Nordosten des Stadtgebietes von Fürstenau
und umfasst eine Fläche von ca. 1,0 ha. Es umfasst den Kreuzungsbereich der
Bürgerschützenstraße, der Straße Am Gültum und der K 117 Dalumer Straße sowie
die nördlich der Kreisstraße liegende Grünfläche. Im Norden reicht der
Geltungsbereich entlang der Straße Am Gültum bis zum Abzweig zum
Schulreitsportzentrum.
In
Ausführung des obigen Beschlusses fand die Öffentlichkeitsbeteiligung statt in
der Zeit vom 25. März 2019 bis einschließlich 29. April 2019. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 06.03.2019 um
Stellungnahme bis zum 29. April 2019 gebeten.
Die
eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind dieser Vorlage im Rahmen
der Gesamtabwägung zum Satzungsbeschluss
zwecks Prüfung und Beschlussfassung beigefügt. Folgende Unterlagen (Stand:
Satzungsbeschluss) liegen der Vorlage per CD bei:
- Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 74 „Am
Gültum“
- Entwurfsbegründung
- Umweltbericht inkl.
Artenschutzbeitrag
- Schalltechnische Untersuchung
- Gesamtabwägung
Auf Wunsch
werden die Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.
Die IPW
Ingenieurplanung, Wallenhorst, wird in der Sitzung das Ergebnis zu den
Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vorstellen und eingehend erläutern.
K o l o s s e r |
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T r ü t k e n |
Fachdienst III |
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Stadtdirektor |
Anlagen
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Gesamtabwägung
zum Satzungsbeschluss
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CD mit
Planunterlagen (Stand: Satzungsbeschluss)
Beschlussvorschlag:
1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 74 „Am Gültum“ einschließlich Begründung, Umweltbericht, und Schalltechnische Beurteilung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Samtgemeinde Fürstenau ist alleiniger Kostenträger. Auf die Stadt Fürstenau entfallen keine Kosten.
M o o r m a n n
Fachdienst I