Bebauungsplan Nr. 75 "St. Reginenstift", Stadt Fürstenau
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.01.2019 beschlossen, auf der Grundlage der Planungen des Stephanswerkes Wohnungsbaugesellschaft mbh, Osnabrück, zum Umbau-Neubau-Erweiterung des St. Reginenstiftes in Fürstenau den Bebauungsplan Nr. 75 „St. Reginenstift“ aufzustellen.
Der IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, wurde der Auftrag zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes erteilt.
Der Entwurf wird in der Sitzung vorgestellt und eingehend erläutert.
K o l o s s e r |
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T r ü t k e n |
Fachdienst III |
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Stadtdirektor |
Beschlussvorschlag:
- Dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 75 „St. Reginenstift“ wird zugestimmt.
- Das Verfahren ist nach § 13a BauGB durchzuführen
- Auf der Grundlage des Entwurfes ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im doppischen Produkthaushalt 2019 der Stadt Fürstenau stehen unter dem Produkt 511.20 Städtebauliche Sanierung die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung.
M o o r m a n n
Fachdienst I