Vor diesem Hintergrund
verfolgt der Landkreis Osnabrück das Ziel, die kommunalen Interessen zu bündeln
und eine stärkere Einflussnahme auf die energiewirtschaftliche Entwicklung im
Landkreis zu ermöglichen. Dabei soll ein wirtschaftlich attraktives und
risikoarmes Kooperationsmodell für die Kommunen des Landkreises entstehen und
nachhaltig weiterentwickelt werden.
Um dem gesamten Osnabrücker Land eine starke
Verhandlungsposition sowie eine Mitgestaltung der zukünftigen Netzentwicklung
zu ermöglichen, hat der Landkreis Osnabrück mit innogy die Eckpunkte eines
Kooperationsmodells auf Grundlage eines entsprechenden Konzeptvorschlages der
innogy vorsondiert. Vor dem Hintergrund der geplanten Übernahme der innogy SE
durch die E.ON SE zur Jahresmitte 2019 wurden zunächst vorrangig die Gespräche
mit der innogy SE geführt.
Das Kooperationsmodell sieht eine Beteiligung der
Kommunen des Landkreises und der Bevos GmbH (Beteiligungsholding des
Landkreises Osnabrück) an den innogy Strom- und Gasnetzen im Landkreis
Osnabrück vor. Der eigentliche Netzbetrieb wird im Rahmen der Kooperation durch
die Westnetz GmbH (100 prozentige innogy Tochter) über ein Pachtverhältnis
sichergestellt.
Die innogy gründet die
„Netzgesellschaft GmbH & Co. KG“ (im Folgenden: Netzgesellschaft) mit Sitz
im Landkreis und bringt ihre Strom- und Gasnetze zusammen mit den
entsprechenden Konzessionsverträgen in diese Gesellschaft ein, soweit die
betreffenden Kommunen einer Übertragung der Netze vorab zugestimmt haben.
Parallel soll die Gründung der „Holding GmbH & Co. KG“ (im Folgenden:
Holding) durch die Bevos GmbH und die Kommunen erfolgen, welche sich dem
Kooperationsmodell von Beginn an anschließen möchten. Kommunen können sich über
eine Beteiligung an der Holding sofort am Netzeigentum beteiligen. Kommunen,
die dem Modell grundsätzlich zustimmen, können es sich offenhalten, in welchem
Umfang und wann sie Anteile erwerben möchten. Die Bevos GmbH ist bereit, die
auf die betreffenden Kommunen entfallenden Anteile zunächst mit zu erwerben und
für die Kommunen vorzuhalten, bis diese einen Eigenerwerb wünschen.
Die Holding erwirbt 50% der Gesellschaftsanteile an
der Netzgesellschaft von innogy gegen die Zahlung eines Kaufpreises. Die
Berechnung des Wertes erfolgt nach den Vorgaben der Strom- bzw.
Gasnetzentgeltverordnung und birgt kaum Diskussionspunkte. Nach den derzeit
vorliegenden Zahlen ist ein Kaufpreis von 59,1 Mio. € ermittelt worden. Unter
Berücksichtigung der Größe, der Einwohnerzahl sowie der Katasterfläche ist für
die Gemeinde Berge ein Anteil von 2,1 Mio. € errechnet worden.
Die zukünftigen Rückflüsse an die Holding bzw. die
Kommunen werden maßgeblich durch die Höhe des Pachtentgeltes beeinflusst. Die
Pachtentgeltberechnung erfolgt auf Basis des Bescheides der Bundesnetzagentur
unter Berücksichtigung der Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung sowie der
Strom- bzw. Gasnetzentgeltverordnung. Auf Basis der vereinbarten
Pachtentgeltberechnung erzielt die Kooperationsgesellschaft eine für einen
Netzeigentümer angemessene Verzinsung auf das eingesetzte Kapital i.H.v. 2,1
Mio. € durchschnittlich 5,8%. Für die Gemeinde Berge würde dieses bei einem
Erwerb der Netze zu einer jährlichen Ausschüttung von im Durchschnitt 115.000 €
vor Kapitalertragssteuer in den nächsten 20 Jahren führen.
Ferner ist laut den Planungen des Landkreises
angedacht, den Kommunalen Anteil an der Netzgesellschaft später auf 74,9 %
aufzustocken, was für die Gemeinde Berge eine weitere Zahlung in Höhe von rund
1,1 Mio. € bedeuten würde.
Nach Auffassung des Landkreises wäre eine
Vollfinanzierung des Kaufpreises von 2,1 Mio. € durch die Gemeinde Berge mit
den jährlich prognostizierten Ausschüttungen möglich, wenn die berechneten
Annahmen so eintreten.
Der Unterzeichner sieht dies eindeutig anders. Grundsätzlich handelt
sich aber bei einer Netzübernahme um eine unternehmerische Tätigkeit, welche
auch mit wirtschaftlichen Risiken für die Gemeinde Berge verbunden ist.
Die Gemeinde Berge sieht viele Vorteile in der
Übernahme der Netze durch eine Netzgesellschaft mit größerem kommunalen
Einfluss. Daher soll ein Grundsatzbeschluss zur Übertragung der Konzessionen
und Netze auf die Netzgesellschaft gefasst werden. Eine Beteiligung an der
Netzgesellschaft in dem oben beschriebenen Umfang von 2,1 Mio. € Investition,
welche komplett fremdfinanziert werden müsste, wird derzeit durch die Gemeinde
Berge nicht angestrebt.
Sollte die Gemeinde Berge einen Eigenerwerb zu
einem späteren Zeitpunkt wünschen, werden die Anteile zunächst über die Bevos
GmbH vorgehalten.
Durch die
Übertragung werden die zu entrichtenden Konzessionsabgaben nicht
beeinträchtigt.
(Brandt) |
Bürgermeister |
Anlagen
- Konzeptpapier der Kanzlei Rödl & Partner vom 23.01.19
- Informationsvorlage vom 25.01.19
- Die Gemeinde
Berge stimmt zu, dass die innogy Netze Deutschland GmbH die in ihrem
Eigentum stehenden örtlichen Strom- und Gasverteilnetze der allgemeinen
Versorgung einschließlich der entsprechenden Konzessionsverträge im Sinne
des § 46 Abs. 2 EnWG in eine Netzgesellschaft mit Sitz im Landkreis
Osnabrück gemäß dem vorgestellten Konzept einbringt.
- Die Gemeinde
Berge ist bereit, auf eine Ausübung von etwaigen vertraglich vereinbarten
Sonderkündigungsrechten vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit des
jeweiligen Konzessionsvertrages zu verzichten, sofern eine Umsetzung der
Netzgesellschaft einschließlich der Netz- und Konzessionseinbringung gemäß
Ziffer 1 erfolgt.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang
mit der Umsetzung der Beschlüsse zu Ziffer 1 und Ziffer 2 zu treffen.