Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Fürstenau hat in seiner
Sitzung am 03.05.2018 beschlossen, für den Bereich „Am Gültum“ eine 53.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau aufzustellen.
Der Flächennutzungsplan wird geändert, um die Verkehrssituation im
Bereich der Grundschule Fürstenau und des neuen Kindergartens zu verbessern.
Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten des Stadtgebietes von
Fürstenau und umfasst eine Fläche von ca. 1,0 ha. Es umfasst den Kreuzungsbereich
der Bürgerschützenstraße, der Straße Am Gültum und der K 117 Dalumer Straße
sowie die nördlich der Kreisstraße liegende Grünfläche. Im Norden reicht der
Geltungsbereich entlang der Straße Am Gültum bis zum Abzweig zum
Schulreitsportzentrum.
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 12.
November 2018 bis einschließlich 30. November 2018 statt. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 mit Schreiben vom
29.Oktober 2018 um Stellungnahme bis zum 30. November 2018 gebeten.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind dieser Vorlage im Rahmen der Abwägung zwecks Prüfung und Beschlussfassung beigefügt. Folgende Unterlagen (Stand: Offenlegung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) liegen der Vorlage per CD bei:
- Entwurf 53. Änderung Flächennutzungsplan
- Entwurfsbegründung
- Umweltbericht
- Schalltechnische Beurteilung
- Abwägungsvorschlag
Auf Wunsch werden die Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltung wird in der Sitzung das Ergebnis zu den v. g. Beteiligungsverfahren vorstellen und eingehend erläutern.
K o l o s s e r |
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T r ü t k e n |
Fachdienst III |
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Samtgemeindedirektor |
Anlagen:
- Abwägungsvorschlag
- CD mit Planunterlagen
Beschlussvorschlag:
1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.
2. Die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, Umweltbericht und Schalltechnische Beurteilung wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB als Entwurf beschlossen.
3. Auf der Grundlage des Entwurfs sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im doppischen Produkthaushalt 2019 der Samtgemeinde Fürstenau wurden unter dem Produkt 511.10 Gemeindeentwicklung die erforderlichen Haushaltsmittel eingeplant.
M o o r m a n n
Fachdienst I