Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen
Bebauungsplan Nr. 26 "An der Kirche", 1. Änderung, Stadt Fürstenau, StT Hollenstede
Vorlage
FB 5/009/2019
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 12.06.2018 u. a. beschlossen, für die zukünftige Nutzung des ehemaligen Pfarrhausgrundstückes den Bebauungsplan Nr. 26 „An der Kirche“ insofern zu ändern, als für das Grundstück ein allgemeines Wohngebiet (WA) auszuweisen ist. Der überbaubare Bereich soll erweitert werden. Außerdem ist der überbaubare Bereich auch auf dem südlich angrenzenden Grundstück zu erweitern. Das Grundstück ist in den Geltungsbereich der Änderung mit einzubeziehen.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt, da das Vorhaben dem Ziel der Nachnutzung der Gemeinbedarfsfläche „Kirche“ sowie der Erweiterung der Überbaubarkeit im bebauten Innenbereich der Stadt Fürstenau, StT Hollenstede, dient. Es ist damit als Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 1  BauGB zu qualifizieren. Ferner wird die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens weder vorbereitet noch begründet. Außerdem bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes. Für Bebauungspläne der Innenentwicklung besteht bei einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 qm keine Pflicht zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.

 

Das Plangebiet befindet sich südlich von Fürstenau im Stadtteil Hollenstede an der Kreisstraße 114, unmittelbar südlich der Kirche Maria Rosenkranz und umfasst die Grundstücke der Gemarkung Hollenstede, Flur 18, Flurstücke 86, 104/1 und 104/2.

 

Auf der Grundlage des Entwurfs der 1. Änderung wurde die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 13. Dezember 2018 bis einschließlich 18. Januar 2019 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB  mit Schreiben vom 28. November 2018 um Stellungnahme bis zum 18. Januar 2019 gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind dieser Vorlage im Rahmen der  Abwägung zum Satzungsbeschluss zwecks Prüfung und Beschlussfassung beigefügt.  Ebenso liegen der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 26 „An der Kirche“, 1. Änderung und die Begründung (Stand: Satzungsbeschluss) der Vorlage bei.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung das Ergebnis zu den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB  vorstellen und eingehend erläutern.

 

 

 


K o l o s s e r

 

T r ü t k e n

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 26 „An der Kirche“, 1. Änderung einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I