Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.02.2015 (St/FRPA/01/2015) den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2015 unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Änderungen einstimmig dem Verwaltungsausschuss empfohlen.
Durch
das Inkrafttreten des Teilumlegungsplanes „Kollenpohl“ südlich
der
Kranenpohlstraße ist die Stadt Fürstenau zu Ausgleichszahlungen
verpflichtet.
Im Gegenzug erhält die Stadt Fürstenau ein Grundstück
(VA.
vom 27.01.2015, P. 8)
Investitionen +27.100
€
Kreditaufnahmen +27.100
€
(Richter) |
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(Trütken) |
Fachbereich 3 |
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Stadtdirektor |
Anlage
Beschlussvorschlag:
a) Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2015 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die
in § 1
1. im Ergebnishaushalt
1.1 die ordentlichen Erträge auf 5.475.900 €
1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf 6.500.400 €
1.3 die außerordentlichen Erträge auf 0 €
1.4 die außerordentlichen Aufwendungen auf 0 €
1.5 Jahresergebnis -1.024.500 €
2. im Finanzhaushalt
2.1 die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 4.968.800 €
2.2 die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 5.800.200 €
2.3 die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 433.000 €
2.4 die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 520.000 €
2.5 die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 87.000 €
2.6 die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 235.400 €
2.7 Finanzierungsmittelbestand -1.066.800 €
festsetzt,
Nachrichtlich:
- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 5.488.800 €
- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 6.555.600 €
in
§ 2
den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 87.000 € festsetzt,
in
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,
in
§ 4
den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 2.500.000 € festsetzt,
in
§ 5
die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festsetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 360 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 360 v.H.
2. Gewerbesteuer 360 v.H.
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
b) Das Investitionsprogramm der Stadt Fürstenau für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2015 weist einen Fehlbedarf in Höhe von -1.024.500 € aus, der sich negativ auf den Finanzmittlebestand auswirkt. Durch den Finanzmittelbestand von -1.066.800 € erhöhen sich die aufzunehmenden Liquiditätskredite und damit auch die zu zahlenden Zinsen.
(Ramler)
Fachbereich 3