Betreff
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2015 sowie Investitionsprogramm 2014 bis 2018
Vorlage
FG 20/001/2015
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
Untergeordnete Vorlage(n)

In der Sitzung des Stadtrates am 09.12.2014 (St/StR/06/2014, P. Ö 11) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2015 vorgestellt und ohne Empfehlung zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.

 

Aufgrund erheblicher Einbrüche auf der Ertragsseite musste der Überschuss im Ergebnishaushalt in Höhe von 24.200 € um 1.048.700 € vermindert werden. Dadurch ergibt sich ein Fehlbedarf in Höhe von -1.024.500 €. Da dieser Fehlbedarf auch im Finanzplanungszeitraum bis 2018 nicht abgebaut werden kann, ist – wie im Vorjahr – die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes erforderlich.

 

Ursächlich für den Fehlbedarf im Haushaltsjahr 2015 sind Gewerbesteuererstattungen für das Jahr 2014, die Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen für das Jahr 2015 und die hohen Umlagen aufgrund der Steuermehreinnahmen 2013/2014.

 

Der Altfehlbetrag bei der Stadt Fürstenau konnte abgebaut werden. Die Überschussrücklage zum 31.12.2013 beläuft sich auf 340.213 €. Das geplante Ergebnis 2014 liegt bei -290.600 €, so dass die Überschussrücklage auf 49.613 € zurückgeht. Das endgültige Jahresergebnis für 2014 liegt jedoch noch nicht vor.

 

Der als Anlage beigefügte Gesamtplan des Ergebnis- und Finanzhaushaltes sowie der Investitionen enthält die bisher vorgenommenen Änderungen der Haushaltsansätze gegenüber dem vorgestellten Verwaltungsentwurf vom 09.12.2014, und zwar:

 

- Gewerbesteuer                                                                                                            - 1.290.000 €

  Ertrag

 

- Erneuerung einer Brücke im Bürgerpark                                                                              + 6.000 €

- Gewerbesteuerumlage – Neuberechnung                                                                          - 247.300 €

  Aufwand                                                                                                                        - 241.300 €                            

Im Finanzhaushalt wurden bei den Investitionen keine Änderungen vorgenommen. Kreditaufnahmen sind in Höhe von 59.900 € erforderlich. Da Tilgungsleistungen in Höhe von 235.400 € vorgesehen sind, verbleibt eine Entschuldung in Höhe von 175.500 €.

 

Insgesamt ergibt sich ein Finanzmittelbestand in Höhe von -1.066.800 €. Da auch noch Rückstellungen für Umlageverpflichtungen in Höhe von rd. 1.079.500 € im Jahr 2015 kassenwirksam werden, ist der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite in Anspruch genommen werden dürfen, um 1.460.000 € von 1.040.000 € auf 2.500.000 € zu erhöhen.


(Richter)

(Ahrend)

(Trütken)

Fachbereich 3

Fachdienst I

Stadtdirektor

 

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

a)  Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2015 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                            5.475.900 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                                6.500.400 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                                 0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                                    0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                               -1.024.500 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf               4.968.800 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf              5.800.200 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                     433.000 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                    492.900 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                   59.900 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                235.400 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                            -1.066.800 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                      5.461.700 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                     6.528.500 €

 

                                                                                                                                       

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 59.900 € festsetzt,

 

in § 3

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 2.500.000 € festsetzt,

 

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festsetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)         360 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                   360 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                     360 v.H.

 

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Stadt Fürstenau für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2015 weist einen Fehlbedarf in Höhe von -1.024.500 € aus, der sich negativ auf den Finanzmittlebestand auswirkt. Durch den Finanzmittelbestand von -1.066.800 € erhöhen sich die aufzunehmenden Liquiditätskredite und damit auch die zu zahlenden Zinsen.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I