Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen
Bebauungsplan Nr. 19 "Sondergebiet IGS", 4. Änderung, Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 5/021/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.11.2013 beschlossen, für den Bereich des Sondergebietes Reitanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19 „Sondergebiet IGS“ u. a. eine weitere überbaubare Fläche für die Errichtung einer zusätzlichen Halle im Rahmen einer 4. Änderung auszuweisen.

 

Der Reit- und Fahrverein Fürstenau e. V. hat den Auftrag  zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.19 „Sondergebiet IGS“, 4. Änderung an die IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, erteilt.

 

Dem Bebauungsplan-Entwurf wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17.06.2014 zugestimmt. Danach fand die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 23.07.2014 bis einschließlich 23.08.2014 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 03.07.2014 gebeten, eine Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist abzugeben.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind dieser Vorlage als Anlage mit einem entsprechenden Abwägungsvorschlag zwecks Beratung und Beschlussfassung beigefügt. Die Stellungnahmen nebst Abwägungsvorschlag werden in der vorstehenden Sitzung ausführlich dargestellt und erläutert.

 

Der Bebauungsplan einschließlich Begründung, Stand: Satzungsbeschluss, ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

 


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

 

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Den dargelegten Beschlussempfehlungen im Rahmen der Abwägung wird zugestimmt.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 19 „Sondergebiet IGS“, 4. Änderung der Stadt Fürstenau einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.

 

  1. Das Plangebiet ist Teil der Gemarkung Fürstenau, Flur 7 und umfasst die Flurstücke 59/12, 60/2, 60/4 und 65/3.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Planungskosten werden vom Antragsteller übernommen.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I