Betreff
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2014 sowie Investitionsprogramm 2013 bis 2017
Vorlage
FG 20/002/2014/1
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
Referenzvorlage

Der Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.02.2014 (SG/FWfA/01/2014) den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2014 unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Änderungen mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Stimmenthaltung dem Samtgemeindeausschuss empfohlen.

 

 


(Richter)

(Ahrend)

(Selter)

Fachbereich 3

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

a)  Die Haushaltssatzung der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2014 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                          14.001.100 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                              14.001.100 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                                 0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                                    0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                                   124.200 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf             13.285.600 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf            12.861.900 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                     173.400 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                    783.000 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                 609.600 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                716.800 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                               -293.100 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                    14.068.600 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                   14.361.700 €

 

                                                                                                                                         

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 609.600 € festsetzt,

 

in § 3

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 2.500.000 € festsetzt,

 

in § 5

den Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2014 auf 49 v.H. der Steuerkraftzahlen der Mitgliedsgemeinden festsetzt,

 

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.                                     

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Samtgemeinde Fürstenau für die Haushaltsjahre 2013 – 2017 wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2014 weist einen Überschuss in Höhe von insgesamt 124.200 € aus, mit dem ein Teil der Altfehlbeträge abgebaut werden kann und der sich positiv auf den Finanzmittelbestand auswirkt. Durch den verbleibenden Finanzmittelbestand von -293.100 € erhöhen sich jedoch die aufzunehmenden Liquiditätskredite und damit auch die zu zahlenden Zinsen.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I