Betreff
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2014 sowie Investitionsprogramm 2013 bis 2017
Vorlage
FG 20/002/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
Untergeordnete Vorlage(n)

In der Sitzung des Samtgemeinderates am 12.12.2013 (SG/SGR/06/2013, P. Ö 17) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2014 vorgestellt und ohne Empfehlung zur weiteren Beratung an die Gruppen verwiesen.

 

Aufgrund der Konsolidierungsmaßnahmen sowie allgemeiner Änderungen konnte der Überschuss im Ergebnishaushalt um 27.700 € von 93.000 € auf 120.700 € erhöht werden. Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist wie im Vorjahr nicht erforderlich.

 

Der Altfehlbetrag zum 31.12.2012 beläuft sich auf -3.579.073 €. Das geplante Ergebnis 2013 liegt einschließlich Entschuldungshilfe bei 2.606.600  €, so dass sich ein geplanter Fehlbetrag in Höhe von -972.473 € ergibt. Nicht berücksichtigt ist hierbei die Rückzahlung des Gastschulgeldes. Das endgültige Jahresergebnis für 2013 liegt noch nicht vor.

 

Der als Anlage beigefügte Gesamtplan des Ergebnis- und Finanzhaushaltes sowie der Investitionen enthält die bisher vorgenommenen Änderungen der Haushaltsansätze gegenüber dem vorgestellten Verwaltungsentwurf vom 12.12.2013, und zwar:

 

 

 

Im Finanzhaushalt wurden bei den Investitionen keine Änderungen vorgenommen. Kreditaufnahmen sind in Höhe von 613.800 € erforderlich. Da Tilgungsleistungen in Höhe von 716.800 € vorgesehen sind, verbleibt eine Entschuldung in Höhe von 103.000 €. Insgesamt konnte der Finanzmittelbestand um 35.000 € von -331.600 € auf -296.600 € erhöht werden.


(Richter)

(Ahrend)

(Selter)

Fachbereich 3

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

a)  Die Haushaltssatzung der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2014 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                          13.999.900 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                              13.999.900 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                                 0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                                    0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                                   120.700 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf             13.284.400 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf            12.864.200 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                     175.500 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                    789.300 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                 613.800 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                716.800 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                               -296.600 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                    14.073.700 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                   14.370.300 €

 

                                                                                                                                         

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 613.800 € festsetzt,

 

in § 3

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 2.500.000 € festsetzt,

 

in § 5

den Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2014 auf 49 v.H. der Steuerkraftzahlen der Mitgliedsgemeinden festsetzt,

 

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.                                     

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Samtgemeinde Fürstenau für die Haushaltsjahre 2013 – 2017 wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2014 weist einen Überschuss in Höhe von insgesamt 120.700 € aus, mit dem ein Teil der Altfehlbeträge abgebaut werden kann und der sich positiv auf den Finanzmittelbestand auswirkt. Durch den verbleibenden Finanzmittelbestand von -296.600 € erhöhen sich jedoch die aufzunehmenden Liquiditätskredite und damit auch die zu zahlenden Zinsen.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I