Betreff
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2014 sowie Investitionsprogramm 2013 bis 2017
Vorlage
FG 20/001/2014/1
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
Referenzvorlage

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.02.2014 (St/FRPA/01/2014) den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2014 unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Änderung mit 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme dem Verwaltungsausschuss empfohlen.

 

             


(Richter)

(Ahrend)

(Selter)

Fachbereich 3

Fachdienst I

Stadtdirektor

 

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

a)  Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2014 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                            6.474.400 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                                6.757.200 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                                 0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                                    0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                                  -282.800 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf               5.960.700 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf              6.048.800 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                  1.525.000 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                 1.570.000 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                   45.000 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                259.900 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                               -348.000 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                      7.530.700 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                     7.878.500 €

 

                                                                                                                                       

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 45.000 € festsetzt,

 

in § 3

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 1.500.000 € festsetzt,

 

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festsetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)         360 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                   360 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                     360 v.H.

 

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Stadt Fürstenau für die Haushaltsjahre 2013 bis 2017 wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2014 weist einen Fehlbedarf in Höhe von -282.800 € aus, der sich negativ auf den Finanzmittelbestand auswirkt. Durch den Finanzmittelbestand von -348.000 € erhöhen sich die aufzunehmenden Liquiditätskredite und damit auch die zu zahlenden Zinsen.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I