Betreff
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2014 sowie Investitionsprogramm 2013 bis 2017
Vorlage
FG 20/001/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
Untergeordnete Vorlage(n)

In der Sitzung des Stadtrates am 10.12.2013 (St/StR/04/2013, P. Ö 10) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2014 vorgestellt und ohne Empfehlung zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.

 

Aufgrund der Konsolidierungsmaßnahmen sowie allgemeiner Änderungen konnte der Fehlbedarf im Ergebnishaushalt zwar um 85.200 € vermindert werden, es verbleibt jedoch weiterhin ein Fehlbedarf in Höhe von -282.600 €. Da dieser Fehlbedarf auch im Finanzplanungszeitraum bis 2017 nicht abgebaut werden kann, ist die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes erforderlich.

 

Ursächlich für den Fehlbedarf im Haushaltsjahr 2014 sind die hohen Umlagen aufgrund der Steuermehreinnahmen 2012/2013 und die vorsichtig geschätzten Erträge bei der Gewerbesteuer 2014.

Der Altfehlbetrag zum 31.12.2012 beläuft sich auf -2.388.568 €. Das geplante Ergebnis 2013 liegt einschließlich Entschuldungshilfe bei 2.569.400 €, so dass sich ein geplanter Überschuss in Höhe von 180.832 € ergibt. Das endgültige Jahresergebnis für 2013 liegt noch nicht vor.

 

Der als Anlage beigefügte Gesamtplan des Ergebnis- und Finanzhaushaltes sowie der Investitionen enthält die bisher vorgenommenen Änderungen der Haushaltsansätze gegenüber dem vorgestellten Verwaltungsentwurf vom 10.12.2013, und zwar:

 

 

 

Im Finanzhaushalt wurden bei den Investitionen keine Änderungen vorgenommen. Kreditaufnahmen sind in Höhe von 45.000 € erforderlich. Da Tilgungsleistungen in Höhe von 259.900 € (Neuberechnung) vorgesehen sind, verbleibt eine Entschuldung in Höhe von 214.900 €. Insgesamt konnte der Finanzmittelbestand um 88.800 € von -436.600 € auf -347.800 € erhöht werden.


(Richter)

(Ahrend)

(Selter)

Fachbereich 3

Fachdienst I

Stadtdirektor

 

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

a)  Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2014 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                            6.474.400 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                                6.757.000 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                                 0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                                    0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                                  -282.600 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf               5.960.700 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf              6.048.600 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                  1.525.000 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                 1.570.000 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                   45.000 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                259.900 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                               -347.800 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                      7.530.700 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                     7.878.500 €

 

                                                                                                                                       

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 45.000 € festsetzt,

 

in § 3

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 1.500.000 € festsetzt,

 

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festsetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)         360 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                   360 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                     360 v.H.

 

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Stadt Fürstenau für die Haushaltsjahre 2013 bis 2017 wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2014 weist einen Fehlbedarf in Höhe von -282.600 € aus, der sich negativ auf den Finanzmittelbestand auswirkt. Durch den Finanzmittelbestand von -347.800 € erhöhen sich die aufzunehmenden Liquiditätskredite und damit auch die zu zahlenden Zinsen.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I