Betreff
Fracking im Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FG 60/016/2012/1
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
Referenzvorlage

Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 11.10.2012 beschlossen, zum Thema Fracking eine öffentliche Informationsveranstaltung durchzuführen, an der sämtliche politischen Vertreter sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnehmen können. Es wurde empfohlen, dass sich die Samtgemeinde Fürstenau nach dieser Informationsveranstaltung der Resolution des Landkreises Osnabrück zum Thema Fracking anschließt.

 

Da ein unabhängiger Sachverständiger für dieses Thema nicht zur Verfügung stand, wurde die Veranstaltung nicht von der Samtgemeinde Fürstenau, sondern vom Ortsverband Fürstenau  Bündnis 90/Die Grünen am 27.11.2012 im Gasthaus Wilken durchgeführt. Andreas Henemann, Landtagskandidat der Grünen und Mitbegründer der Bürgerinitiative Frackingfreies Artland hat zu diesem Thema referiert.

 

Der Text der Resolution des Kreistages ist der Beschlussvorlage zur Kenntnis beigefügt.


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Samtgemeinde Fürstenau wirkt gemeinsam mit den betroffenen Mitgliedsgemeinden darauf hin, im Bergrecht zu verankern, dass

-       Fracking in sensiblen Bereichen verboten wird,

-       eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingeführt wird und

-       die zuständigen Wasserbehörden grundsätzlich zu beteiligen sind.

 

  1. Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau lehnt zum aktuellen Zeitpunkt eine unkonventionelle Förderung von Erdgas sowie den Einsatz der heutigen Frac-Technologien im Bereich der Samtgemeinde Fürstenau ab.

 

  1. Die Samtgemeinde Fürstenau stellt derzeit keine samtgemeindeeigenen Grundstücke zur Verfügung, die für eine unkonventionelle Erdgasgewinnung genutzt werden sollen.

 

  1. Die Samtgemeinde Fürstenau unterstützt den Landkreis Osnabrück in ihrer Aussage, dass auch in Wasserschutzgebieten der Stufe 3 der Landkreis Osnabrück als untere Wasserbehörde den beabsichtigten Bohrungen und den Einsatz der heutigen Fracking-Technologie eine generelle Absage erteilt.

 

  1. Die Samtgemeinde Fürstenau unterstützt solidarisch die Bestrebungen der Mitgliedsgemeinden, die Möglichkeiten zu nutzen, Einfluss auf den Einsatz der heutigen Fracking-Technologie zu nehmen. Den berechtigten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger muss Rechnung getragen werden und der Einsatz von Risikotechnologien ist daher abzulehnen.

 

  1. In enger Absprache u. a. mit Vertretern des Landkreises Osnabrück und weiteren zuständigen Behörden, Umweltgruppen, Wasserversorgern, Vertretern von Interessengemeinschaften behält sich die Samtgemeinde Fürstenau vor, sichere Verfahrensweisen und andere Fördermethoden neu zu beurteilen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

entfällt

 

 

(Richter)

Fachdienst I