Betreff
Verkehrsordnende Maßnahmen an der Konrad-Adenauer-Straße in der Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 2/005/2012/1
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
Referenzvorlage

Das in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 09.10.2012 angekündigte Gespräch mit dem für Straßenverkehrsangelegenheiten zuständigen Vertreter des Landkreises Osnabrück, dem Verkehrsplaner, der Polizei sowie Mitgliedern des Stadtrates hat am heutigen Morgen stattgefunden.

 

Dabei wurde durch den Verkehrsplaner ein bereits mit dem Landkreis vorabgestimmtes Konzept für den Bereich der Konrad-Adenauer-Straße von Bahnhofstraße bis Kirchstraße vorgestellt. Darin wird vorgeschlagen, diesen Bereich als Parkverbotszone mit dem Zusatz „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ auszuweisen. Ca. zehn Längsstellplätze können an der Westseite der Konrad-Adenauer-Straße gekennzeichnet werden. Aufgrund des kreuzenden Fußgängerverkehrs und der nach Ausweisung der Stellplätze verbleibenden Fahrbahnbreite von 4,5 bis 5,0 m sollte die zulässige Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h reduziert werden.

 

Um zu vermeiden, dass die im Bereich der Verkehrsflächen ausgewiesenen Parkplätze durch Langzeitparker belegt werden, sollte nach Einschätzung der Verwaltung die Parkzeit zudem auf zwei Stunden beschränkt werden.

 

Für Beschäftigte im Gesundheitszentrum stehen Parkplätze im hinteren Bereich des Grundstücks Konrad-Adenauer-Str. 10 (ehemals Weinberg) zur Verfügung, die durch den Grundstückseigentümer entsprechend ausgeschildert werden sollten.

 

Das oben beschriebene Konzept könnte nach Abstimmung mit den Anliegern kurzfristig umgesetzt werden (Phase I), wobei in einem zweiten Schritt die Bereiche der Bahnhofstraße, Schorfteichstraße und Am Höner Tor in die Betrachtung einbezogen werden sollten (Phase II). Damit jedoch die damit verfolgte Verbesserung der verkehrlichen Situation auch dauerhaft erzielt wird, ist nach übereinstimmender Meinung der befragten Fachleute und der Verwaltung eine regelmäßige Kontrolle des ruhenden Verkehrs notwendig.


 

 

 

(Wagener)

 

(Selter)

Fachdienst II

 

Stadtdirektor

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

Phase I: Im Bereich der Konrad-Adenauer-Straße von Bahnhofstraße bis Kirchstraße sind kurzfristig folgende verkehrsordnende Maßnahmen durchzuführen:

 

1)  Der Bereich ist als Parkverbotszone mit dem Zusatz „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ auszuweisen.

 

2)  An der Westseite der Straße sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten Längsstellplätze zu markieren.

 

3)  Die Parkdauer ist auf zwei Stunden zu beschränken.

 

4)  Die Geschwindigkeit ist auf 30 km/h zu reduzieren.

 

5)  Die Samtgemeinde wird gebeten, die entsprechende verkehrsbehördliche Anordnung zu 1) bis 4) beim Landkreis Osnabrück zu beantragen. Sie wird außerdem gebeten, nach Umsetzung des Konzepts regelmäßige Kontrollen des ruhenden Verkehrs durchzuführen.

 

6)  Das o. a. Konzept ist mit den Anliegern abzustimmen.

 

Phase II:  Für die die Bereiche der Bahnhofstraße, Schorfteichstraße und Am Höner Tor ist ein ergänzendes Verkehrskonzept zu erstellen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten der Beschilderung und Markierungsarbeiten sind aus Mitteln der Straßenunterhaltung zu erbringen.

 

 

 

(Richter)

Fachdienst I