Betreff
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 2/005/2012
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
Untergeordnete Vorlage(n)

Im Bereich der Stadt Fürstenau liegen verschiedene Anträge bzw. Anregungen auf Einrichtungen von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vor. Die betroffenen Straßen sollen im Zuge der Bereisung im Vorfeld der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses besichtigt werden. Die Beschlussempfehlungen werden im Anschluss formuliert.

 

Im Apfelbaumland, Schwagstorf

 

Im Rahmen der letzten Verwaltungsausschusssitzung wurde angeregt, Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich der Straße Im Apfelbaumland durchzuführen. Die Straßen im Baugebiet Im Apfelbaumland sind noch nicht endausgebaut. Dies geschieht in der Regel erst, wenn der wesentliche Anteil der Grundstücke bebaut ist, da bis dahin mit Schwerlastverkehr durch Baumaßnahmen zu rechnen es. Bei dem Baugebiet im Apfelbaumland handelt es sich um eine „Zone 30“, die zulässige Geschwindigkeit ist also auf 30 km/h verringert.

 

Zu den Diebesgärten, Fürstenau

 

Ein großer Teil der Anlieger der Straße Zu den Diebesgärten hat in einem Sammelantrag darum gebeten, eine Bremsschwelle in der Straße anzubringen. Der Antrag ist zur Kenntnis beigefügt. Bei der Straße Zu den Diebesgärten handelt es sich um einen durch Verkehrszeichen 325 ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereich (sog. Spielstraße), in der für Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit gilt. Es handelt sich um eine Ringstraße ohne Durchgangsverkehr. Der tatsächliche Ausbauzustand lässt deutlich höhere Geschwindigkeiten nicht zu. Die Straße ist bereits im Vergleich zu den übrigen Spielstraßen im Bereich der Stadt Fürstenau recht schmal. Durch Verschwenkungen, Beete und auch durch parkende Autos werden die Übersichtlichkeit und damit auch die Verkehrsgeschwindigkeit weiter reduziert. Gerade der angesprochene Bereich auf Höhe des Spielplatzes zeichnet sich durch eine Fahrbahnverengung bei gleichzeitiger spürbarer Aufpflasterung aus. Direkt anschließend führt die Straße um eine unübersichtlich 90°-Kurve, die nochmals durch den in diesem Bereich angeordneten Parkplatz eingeengt wird. Gerade der Bereich des Spielplatzes ist also mit der Fahrbahnverengung, der Aufpflasterung und dem unübersichtlichen Straßenverlauf in einer Art verkehrsberuhigt, dass weitere bauliche Maßnahmen keine weitere Geschwindigkeitsreduzierung erwarten lassen.

 

Breslauer Straße, Fürstenau

 

Frau Verena Gierke ist Anliegerin an der Breslauer Straße. Sie teilt mit, dass insbesondere  gegenüber des Kinderspielplatzes mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird. Der Antrag sowie das Antwortschreiben hierzu sind als Anlage beigefügt. Aus Sicht der Verwaltung wäre zu überlegen, ob auf Höhe des Kinderspielplatzes eine Bremsschwelle angebracht werden sollte.

 

Dalumer Straße, Fürstenau

 

Im Rahmen des anliegenden Sammelantrages haben die südlich der Dalumer Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage wohnenden Anlieger eine Geschwindigkeitsreduzierung stadtauswärts auf wenigstens 70 km/h sowie regelmäßige Radarkontrollen beantragt. Auch andere Maßnahmen zur Lärm- und Geschwindigkeitsreduzierung würden begrüßt. Bei dem betroffenen Bereich handelt es sich um eine Kreisstraße außerhalb der geschlossenen Ortslage, so dass die alleinige Entscheidungskompetenz beim Landkreis liegt. Diesem wurde das Schreiben zugeleitet.

 

Auf Höhe der Einmündung Bonhoefferstraße hat im Dezember 2011 über mehrere Tage eine statistische Geschwindigkeitsmessung mit verdeckten Messgeräten stattgefunden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt stadteinwärts 70 km/h, stadtauswärts ist keine Geschwindigkeitsreduzierung vorgegeben. In Richtung Ortsmitte betrug die mittlere Geschwindigkeit aller Fahrzeuge 68,4 km/h; in Richtung Bippen lag sie bei 75 km/h. Während der morgendlichen Schulwegzeit von 07.00 Uhr - 08.00 Uhr lagen die gefahrenen Geschwindigkeiten deutlich niedriger. Diese betrugen in Richtung Ortsmitte im Durchschnitt 56,8 km/h und in Richtung Bippen 62,3 km/h. Die Ergebnisse zeigen nach Einschätzung der Straßenverkehrsabteilung beim Landkreis Osnabrück eine gute bis sehr gute Akzeptanz der geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung. Der fragliche Streckenabschnitt ist anbaufrei, ein baulich von der Fahrbahn getrennter Geh- und Radweg ist vorhanden. Die Unfallsituation ist unauffällig. Der Landkreis sah daher in 2011 keinen Handlungsbedarf.

 

Wingerberg, Fürstenau

 

Frau Heide-Marie Uebing hat beantragt die Straße zum Wasserwerk mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung zu versehen. Im Rahmen einer Verkehrsschau am 16.08.2012 wurde die Straße mit dem Ordnungsamt der Samtgemeinde, einem Vertreter der Polizeiinspektion Osnabrück sowie der Straßenverkehrsabteilung des Landkreises besichtigt. Da es sich bei der Straße um eine Straße im Außenbereich ohne nennenswerte Randbebauung handelt, wurde eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung nicht für erforderlich gehalten. Frau Uebing bitte hierzu um eine politische Beschlussfassung.

 

Zum Alten Sande, Fürstenau

 

Im Rahmen der letzten Verwaltungsausschusssitzung wurde angeregt, die Straße Zum Alten Sande aufgrund der dort gefahrenen Geschwindigkeiten und der Tatsache, dass es sich um einen Schulweg handelt, mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung oder einer Hinweisbeschilderung zu versehen.

 

Konrad-Adenauer-Straße, Fürstenau

 

An der Konrad-Adenauer-Straße wird seit einigen Jahren häufig links- und rechtsseitig zu den Öffnungszeiten des Gesundheitszentrums an der Konrad-Adenauer-Straße 6 und 8 intensiv geparkt, da ein ausreichendes Angebot an Parkplätzen auf diesen Grundstücken nicht vorhanden ist. Ein öffentlicher Parkplatz steht jedoch in ca. 200 m Entfernung am Höner Tor zur Verfügung. Zu erheblichen Belastungen führt dies insbesondere für die Eigentümer des Grundstücks Konrad-Adenauer-Straße 5, da die Zufahrt zu diesem Grundstück direkt gegenüber dem Ärztehaus liegt und häufig zugeparkt wird. Dies führt zu verkehrsbehindernden und unfallträchtigen Situationen sowohl für die Anlieger, den ruhenden und auch den fließenden Verkehr. Bereits im April 2010 wurde daher der direkte Bereich der einzigen Zufahrt mit einer auf das Mindestmaß reduzierten Sperrfläche markiert, die jedoch wenig akzeptiert wird. Daraufhin wurden im August 2012 zwei bepflanzte und mit Warntafeln versehene Blumenkübel vor und nach der Sperrfläche als Hinweis auf diese aufgestellt. Obschon hierdurch aus Sicht der Verwaltung eine Verbesserung der örtlichen Situation erreicht werden konnte, kam es zu erheblichen Beschwerden übriger Anwohner.


 

 

 

(Wagener)

 

(Selter)

Fachdienst II

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Beschlussvorschläge werden in der Sitzung formuliert.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Beschlussfassung.

 

 

 

(Richter)

Fachdienst I