Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge dazu wurden dem Planungs-, Bau-, Feuerwehr- und Umweltausschuss am 25.08.2011 und dem Samtgemeindeausschuss am 01.09.2011 vorgestellt. Allein hinsichtlich der Stellungnahme des Landkreises Osnabrück zur Schallschutzproblematik in der Bauleitplanung gab es noch Abstimmungsbedarf. Nachdem durch die Samtgemeinde ein Ergänzungsgutachten einer nach § 26 Bundesimmissionsschutzgesetz bekannt gegebenen Messstelle vorgelegt wurde, liegt nunmehr eine ergänzende Stellungnahme des Landkreises vom 24.11.2011 vor.
Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme hinsichtlich der Aussagen zur Bauleitplanung und zur Sicherheit und Ordnung stellen sich die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung wie folgt dar:
(Wagener) |
(Kolosser) |
(Selter) |
Fachbereich 5 |
Fachdienst III |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
1. Beschlussfassung über die anliegend beigefügten Stellungnahmen der
Behörden und Träger öffentlicher Belange
1.1 Landkreis Osnabrück vom
06.07.2011
1.1.1 Regionalplanung
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
1.1.2 Bauleitplanung
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Der Schalltechnische Bericht
wird entsprechend der Anregung als Anlage in das Inhaltsverzeichnis der
Begründung aufgenommen.
1.1.3 Brandschutz
Der Hinweis wird
zur Kenntnis genommen.
1.1.4 Bodenschutz / Altlasten
Der Anregung soll entsprochen und die Begründung um eine entsprechende
Textpassage ergänzt werden. Der Vorhabenträger wird auf den Sachverhalt
hingewiesen.
1.1.5 Naturschutz und Wald:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
1.1.6 Grundwasserschutz:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Vorhabenträger wird auf
den Sachverhalt hingewiesen.
1.1.7 Wasserrecht und
–wirtschaft:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Eine wasserwirtschaftliche Untersuchung zur schadlosen Ableitung bzw.
Versickerung des Oberflächenwassers wird erstellt.
Die Niederschlagswasserbeseitigung wurde durch die Bundeswehr
eigenverantwortlich aufgrund einer Wasserbehördlichen Erlaubnis des Landkreises
Osnabrück durchgeführt. Für die Rückhaltung des anfallenden
Niederschlagswassers besteht unmittelbar nördlich der Fensterbergstraße ein
Rückhaltebecken. Von dort wird das Wasser gedrosselt über ein öffentliches
Gewässer zur Deeper Aa abgeleitet. Die bisherige wasserbehördliche Erlaubnis
soll auf Antrag auf den neuen Eigentümer übertragen werden.
1.1.8 Sicherheit und Ordnung –
FD 5 –
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
1.2. Samtgemeinde Freren vom 06.07.2011
Es liegen keine
über die Anregungen im Verfahren nach § 4 (1) BauGB hinausgehenden Sachverhalte
vor. Eine erneute Abwägung ist deshalb nicht erforderlich.
1.3 Samtgemeinde Lengerich vom 04.07.2011
Der Anregung wird entsprochen. Da in der Begründung bereits auf die
Erschließung für Kfz-Verkehre von der B 402 hingewiesen und beschrieben wurde,
dass weitere Zufahrten von außen für die öffentliche Erschließung nicht vorgesehen
sind, sind weitere Ergänzungen der Begründung nicht erforderlich.
1.4 Gemeinde Bippen vom 08.06.2011
Die Hinweise werden
zur Kenntnis genommen.
1.5 Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom
05.07.2011
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die geplante Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen
für Kompensationserfordernisse erfolgt in jedem Fall im Einvernehmen mit den
betroffenen Eigentümern. Bei der Aufstellung nach Südosten orientierter Bebauungspläne
soll entsprechend der Anregung eine gesonderte Betrachtung landwirtschaftlicher
Immissionen aus Tierhaltung erfolgen.
1.
6. Staatliches Gewerbeaufsichtsamt
Osnabrück vom 28.06.2011
Der Hinweis wird
zur Kenntnis genommen.
1.7 Amprion GmbH vom 14.06.2011
Die Hinweise werden
zur Kenntnis genommen.
1.8 Industrie- und Handelskammer Osnabrück –
Emsland – Grafschaft-Bentheim vom 07.07.2011
Die Hinweise werden
zur Kenntnis genommen.
Bei den Angaben zum Besucheraufkommen (mit 150.000) ist in der
Begründung (Umweltbericht) leider ein Schreibfehler entstanden.
Die im Rahmen der Antragskonferenz genannte Besucherangabe von ca.
15.000 Besucher pro Monat muss aufgrund
bisheriger Projektrealisierungsschritte nicht verändert werden. Es handelt
sich dabei um eine durchschnittliche Zahlenangabe ohne Großveranstaltungen/
Messebetrieb.
In die weiteren Überlegungen sind Annahmen zu täglichen
Spitzenbelastungen von max. ca. 4.000 Personen/Tag im zentralen
Freizeitparkbereich und max. ca. 1.000 Personen für die weiteren Aktivitäten
(Golf, Ferienwohnungen, Wochenendhäuser, Reitsport) eingegangen. Dies bezieht
sich allerdings nur auf Spitzentermine des Jahres (wie Ostern, Pfingsten,
Sommerferienwochenenden). Für den Messebetrieb wird zusätzlich von einem
Spitzenverkehr von max. 10.000 Besuchern/Tag bei besonders attraktiven
Veranstaltungen ausgegangen.
Die genannten Spitzenwerte wurden der Dimensionierung der
Stellplatzanlagen hinterlegt. Sie können jedoch nicht linear zu einem Monats-
bzw. Jahresbesucheraufkommen hochgerechnet werden.
In der Begründung wird die Zahl auf 15.000 Besucher pro Monat (ohne
Großveranstaltungen) korrigiert.
Ein Beschilderungssystem wurde vom Straßenbaulastträger bereits
installiert. Gegebenenfalls muss dies mit zunehmendem Besucheraufkommen noch
ergänzt werden.
1.9. Wasserverband Bersenbrück vom 08.06.2011
Die Hinweise werden
zur Kenntnis genommen.
Die Verteilung des Trinkwassers soll innerhalb des zentralen Gebietes
nach bisheriger Überlegung durch den Parkbetreiber erfolgen. In der
Fensterbergstraße ist die Verlegung einer öffentlichen Leitung als Verlängerung
des bestehenden Netzes erwünscht. Ein separater Anschluss des Messegeländes
muss auf Basis einer noch nicht erfolgten Bedarfsabschätzung in Erwägung
gezogen werden.
1.10 Kabel Deutschland Vertrieb
und Service GmbH und Co. KG vom 08.07.2011
Veränderte
Sachverhalte, die eine (erneute) Abwägung erforderlich machten, liegen nicht
vor.
1.11 Umweltforum Osnabrück e.V. vom 14.07.2011
Vorbemerkung:
Wie im
Umweltbericht bereits dargelegt, lagen zum Zeitpunkt der Flächennutzungsplanung
detaillierte Fachgutachten bzw. Planungsgrundlagen vor. Auf weitere
Untersuchungsergebnisse aktueller Erhebungen und Entwicklungsplanungen zum
Arten- und Biotopschutz soll auf der Bebauungsplanebene eingegangen werden.
Während der Bearbeitung des Umweltberichtes wurde seitens des Landkreises
Osnabrück eine Kartierung der besonders geschützten Biotope gemäß § 30 BNatSchG in Auftrag gegeben
und durchgeführt. Die in der Stellungnahme aufgeführten besonders geschützten
Biotope im Nordosten des Geltungsbereiches, kleinräumige Stillgewässer bzw.
Blänken erfüllten aus Sicht der vom Landkreis beauftragten Kartiererin die
Schutzkriterien des §30 BNatSchG nicht und teilt damit die Einschätzung des
Verfassers des Umweltberichtes. Es ist zudem nicht beabsichtigt diese Flächen
vollständig in den 4*4 Gelände - Parcours zu integrieren, sondern vielmehr
entsprechende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen einzuleiten die insbesondere
artenschutzrechtlich zu einem deutlich höheren Potenzial führen sollen.
(aktuelle Auftragsarbeit)
Seitens des
Landkreises Osnabrück wurden insgesamt 15 Flächen, d.h. Trockene Sandheiden und
Sandmagerrasen, sowie ein Stillgewässer mit Verlandungsvegetation als besonders
geschützte Biotope (GB) gemäß § 30 BNatSchG registriert und öffentlich
zugänglich gemacht. Hier werden aktuell Maßnahmenpläne entwickelt, die zur Erhaltung und Entwicklung der Lebensräume,
mit gefährdeten Arten, beitragen sollen. (aktuelle Auftragsarbeit zur
Vorbereitung der einzelnen Bebauungspläne)
Ziel ist es
demnach Sonderstandorte wie Heiden, Magerrasen, Wacholderhaine, Amphibiengewässer
u.a. langfristig zu erhalten und zu entwickeln und in das Konzept des Freizeit
und Ferienparks zu integrieren. Die Anregung
Informationstafel (Naturpfad) oder geführte Gruppen im Gebiet zu initiieren, werden deshalb gerne aufgenommen, zumal sie vollständig in das Konzept der zukünftigen
Nutzung passt.
Zu den vorgebrachten
Einzelpunkten:
zu 1:
Der Hinweis auf widersprüchliche Besucherangaben ist korrekt. Es handelt
sich dabei um Schreibfehler. Das durchschnittliche monatliche Besucheraufkommen
wird weiterhin unverändert mit durchschnittlich 15.000 Besucher / Monat (ohne
Großveranstaltungen/Messe) angenommen. Die Begründung wird entsprechend
korrigiert.
zu 2.
2.1
Eine Konzentration des 4*4 Gelände-Parcours
auf das Sondernutzungsgebiet Motorsport ist nicht gleichbedeutend mit einer
proportionalen Zunahme von Immissionen. Hier liegt eine aktuelle
schalltechnische Untersuchung vor.
2.2
Zu Nutzung der
Panzerwaschanlage und ggf. weitere Ölabscheider im Bereich der Kanalisation
können keine detaillierten Aussagen im Zuge des Umweltberichtes vorgelegt
werden. Diese baulichen Anlagen sind und werden in Zukunft wasserbehördlich
abgenommen, so dass ein ordnungsgemäßer
Betrieb gewährleitet ist.
zu 3.
3.1
Aus Sicht des Verfassers weist das zukünftige
Sondergebiet Motorsport ein geringes Konfliktpotenzial auf, da der Flächenanteil geschützter oder
schutzwürdiger Lebensräume und die Nachweise planungsrelevanter Arten insgesamt
vergleichsweise gering sind. Zudem sollen empfindliche Bereiche geschont
werden. Derzeit wurden im Gelände nur wenige Wege insbesondere Zufahrten in den
Sandgrubenbereich neu angelegt. Der Motorsport beschränkt sich auf das
vorhandene Wegesystem. Teilweise wurden Schneisen bzw. Wege im Zuge der
Kampmittelräumung neu angelegt, die jedoch
aktuell nicht in den Motorsportbetrieb integriert werden. Die zukünftige
Gestaltung und Nutzung berücksichtigt empfindliche Biotope und
artenschutzrechtliche Belange in der Detailschärte des Bebauungsplanes.
Die Auswirkungen
des Motorsports auf geschützte Arten (Amphibien und Vögel) werden nach
vorliegenden ersten Erkenntnissen ernst genommen und aktuell werden Konzepte
zur Konfliktminderung erarbeitet. (Teilsperrungen der Parcours, Schutzmaßnahmen
und Schaffung von Ersatzlebensräumen in Randbereichen des Geltungsbereiches,
bzw. außerhalb intensiver Nutzung).
3.2
Die Auswirkungen
auf das Schutzgut Wasser können zum aktuellen Zeitpunkt nicht quantifiziert
werden, da keine detailscharfen Pläne vorliegen. Da hier verschiedene Varianten
zu prüfen sind (öffentliche Wasserversorgung
oder eigene Fassung) kann das Schutzgut erst auf der B-Planebene bzw. in einem
Bewilligungsverfahren abgearbeitet werden.
zu 4.
Ziel ist es, Sonderstandorte wie Heiden, Magerrasen,
Wacholderhaine, Amphibiengewässer u.a. langfristig zu erhalten und zu
entwickeln und in das Konzept des Freizeit und Ferienparks zu integrieren.
Artenschutzrechtliche Belange haben hier die angemessen hohe Bedeutung. In Teilen
wird eine Herstellung von Sonderstandorten und zusätzliche Extensivierungen
angestrebt. (Aktuelle Auftragsarbeit auf Grundlage der Vollzugshinweise des
NLWKN)
zu 5.
5.1.
Im Zuge der
Anlage einer Golfanlage kommt es zur Überbauung von Kiefernwäldern,
Kiefernforsten und zu Auswirkungen auf besonders geschützte Biotope (Sandmagerrasen).
Im Zuge der Bilanzierung wurde zunächst von einem Totalverlust der Flächen also
-2,5 bis -3,0 WE m2 ausgegangen. Eingriffsflächenwerte von rd. -1,24
Mio. WE. Durch Golfbahnen mit Aspekten des Naturraums und der anstehenden
Lebensraumstrukturen kann vsl. ein Anlagewert von 1,5 WE /m2 auf
450.000 m2, d.h. 675.000 WE erzielt werden. (Vorgehensweise wie im
Kompensationsmodell des Landkreises Osnabrück vorgegeben.)
5.2 und 5.3
Auf Ebene der
Bebauungspläne werden Maßnahmen auf den genannten Schutzflächen insbesondere
eine Erweiterung der Standorte auf Wildackerflächen unter Einbeziehung der
Wälder bzw. Waldränder und artenschutzrechtliche Maßnahmen vorgesehen, die in
Teilen auch dem Ausgleich von Beeinträchtigungen dienen können.
2. Satzungsbeschluss
Der vorliegende Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Samtgemeinde Fürstenau einschließlich Begründung und Umweltbericht wird unter
Berücksichtigung der zum Ergebnis der vorgezogenen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
(Richter)
Fachdienst II